Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Förderprogramm „Starkes Dorf+"

Hessen 99400031017000, 99400031017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400031017000, 99400031017000

Leistungsbezeichnung

Förderprogramm „Starkes Dorf+"

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Förderprogramm (Synonym), Staatskanzlei (Synonym), Starkes Dorf (Synonym), Fördermittel (Synonym), Hessische Staatskanzlei (Synonym), Antrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Teaser

Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Initiativen mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“. Antragstellende können von 1.000 Euro bis zu 7.500 Euro für Projekte beantragen, um lebendige Orte des Miteinanders zu erhalten oder neu zu schaffen.

Volltext

Mit dem Förderprogramm „Starkes Dorf+“ werden Projekte und damit verbundene Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Es sollen Orte bewahrt oder geschaffen werden, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.  

Das Förderprogramm umfasst drei Förderansätze, die in verschiedenen Stadien des Prozesses einer Projektplanung und Projektumsetzung wirken:

  1. Projektbegleitung und Projektberatung (vormals Modellvorhaben "Alter Treffpunkt - Neuer Anstrich"): Gefördert werden u. a. Coaching und Beratungsleistungen, z.B. Orientierungsberatung in der Ideenphase, Prozessbegleitung im Rahmen der Umsetzung des Projektes, Fachberatung und -gutachten, Beratung zur Erstellung von Nutzungsvereinbarungen.
  2. Umsetzung von Kleinprojekten (vormals "STARKES DORF - Wir machen mit!"): Gefördert werden Kleinprojekte zur gemeinsamen Gestaltung öffentlicher Orte, etwa zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität eines Platzes oder Maßnahmen zur Aufwertung von z. B. Dorfgemeinschaftshäusern.
  3. Gründung von Bürgergenossenschaften: Gefördert wird die Gründung von Bürgergenossenschaften, als innovative Organisationsform für Engagierte in unterschiedlichen Bereichen der Daseinsvorsorge.

Initiativen können jährlich je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Dabei ist ein Eigenanteil von zehn Prozent des Gesamtprojektvolumens zu tragen. Antragsberechtigt sind Personengruppen, die sich als Initiative zusammengefunden haben (z. B. als Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts, Stiftungen, Vereine).

Jährlich stehen 600.000 Euro zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung
  • Angebote/Kostenvoranschläge
  • Genehmigungen

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein
  • Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein
  • Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt
  • Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

Förderanträge können nur online gestellt werden.

  • Sie stellen online einen Förderantrag und fügen Angebote/Kostenvoranschläge für Positionen mit einer Gesamtsumme über 1.000 Euro brutto bei.
  • Sie müssen die Förderzusage abwarten, bevor Sie Ihr Projekt starten dürfen.
  • Sie rufen nach Bedarf die Fördermittel ab.
  • Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.

Bearbeitungsdauer

0 - 4 Woche(n)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ der Hessischen Staatskanzlei
  • Ausschließlich OnlineAntragsverfahren
  • zuständig: Hessische Staatskanzlei

Ansprechpunkt

Hessische Staatskanzlei

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein