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Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Hessen 99031011261000, 99031011261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031011261000, 99031011261000

Leistungsbezeichnung

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Gefahrstoffe (Synonym), Gesundheitsschädigung (Synonym), Tod (Synonym), Unfall (Synonym), Gefährdungsbeurteilung (Synonym), Brand (Synonym), Schäden (Synonym), Staatsanwaltschaft (Synonym), Verletzung (Synonym), Arbeitsmittel (Synonym), Krankheits- und Todesfälle (Synonym), Technische Mängel (Synonym), Rechtsgrundlage (Synonym), Amtliche Konsequenz (Synonym), Unfallmeldung (Synonym), Anlagensicherheit (Synonym), Ungewollte Freisetzung (Synonym), Veranlasste Maßnahmen (Synonym), Meldung (Synonym), Personenschaden (Synonym), Polizei (Synonym), Explosion (Synonym), Krankheit (Synonym), Betriebsstörung (Synonym), Betriebliche Konsequenz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Teaser

Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

Volltext

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

Erforderliche Unterlagen

Anzeige Unfall oder Betriebsstörung:

  • Unfallort / Ort des Schadensfalles
  • geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen) 
  • verursachende Gefahrstoff
  • Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
  • Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
  • Unfallzeitpunkt 
  • Unfallhergang 
  • Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis

Anzeige Krankheits- oder Todesfälle:

  • Beschäftigungsort
  • geschädigte Person(en) (Namen)
  • Verursachende Gefahrstoffe
  • Genaue Angabe der Tätigkeit
  • Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
  • Verantwortliche Person
  • Gefährdungsbeurteilung

Gegebenenfalls: Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme
  • Unfälle oder Betriebsstörungen sowie Krankheits- oder Todesfälle, die in Zusammenhang mit Gefahrstoffen im Unternehmen aufgetreten sind, müssen der zuständigen Behörde unverzüglich mitgeteilt werden
  • wurde die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt, kann die Anzeige in Kopie hochgeladen werden
  • Mitteilung per E-Mail oder postalisch

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel

Formulare

nicht vorhanden