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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent beantragen

Hessen 99018139001000, 99018139001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018139001000, 99018139001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Führung (Synonym), Assistent (Synonym), Anästhesietechnische (Synonym), Führen (Synonym), Anästhesietechnischer (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Berufsbezeichnung (Synonym), Assistentin (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent beantragen?

Volltext

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent erteilt.    

Erforderliche Unterlagen

  • -Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
  • -Führungszeugnis gemäß § 30 (4) Bundeszentralregistergesetz (nicht älter als drei Monate),
  • -Zuverlässigkeitserklärung
     

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
     

Kosten

Gebühr: 80€

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
  • Die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
     

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)

Frist

Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege obliegt die staatliche Anerkennung, die Aufsicht über die Ausbildungsstätten sowie die Genehmigung der Schulen für Anästhesietechnische Assistentinnen / Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen / Assistenten zur Annahme von Auszubildenden. Die Behörde ist zuständig für Prüfungsangelegenheiten, die Erteilung von Berufserlaubnisurkunden und die Erstellung von Ersatzdokumenten. Sie entscheidet über potenzielle Gleichwertigkeiten anderer Ausbildungsinhalte sowie mögliche Ausbildungsverkürzungen.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent
  • Die Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent darf nur nach einer Erlaubnis geführt werden.
  • Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege.
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig. 

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein