Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Aalfischerei Fischereifahrzeugs aufgeben (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeugs abmelden (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeugs beenden (Synonym), Aalfischerei Aufgabe (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeugs Abmeldung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
10.08.2022
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
- Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
- Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
- Registernummern für Fischereifahrzeuge und Bootsnummern aus Aalregister löschen lassen
- schriftlich