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Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren

Hessen 99042030261004, 99042030261004 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042030261004, 99042030261004

Leistungsbezeichnung

Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Aalfischerei Fischereifahrzeug melden (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeug anmelden (Synonym), Aalfischerei Registrierung (Synonym), Aalfischerei Fischereifahrzeug registrieren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Registrierung eines Fischereifahrzeuges zur Aalfischerei

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume  (LLUR)

Teaser

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der oberen Fischereibehörde registrieren lassen.

Wenn Ihr Fischereifahrzeug im Fischereiflottenregister der europäischen Gemeinschaft registriert ist oder eine amtliche Kennzeichnung besitzt, muss dies bei der Registrierung angegeben werden.

Bei sonstigen Fischereifahrzeugen (nicht registrierte Binnenfischereifahrzeuge) sind bei der Registrierung folgende Angaben erforderlich:

  1. Bauart
  2. Länge nach eigener Messung
  3. Motorisierung hinsichtlich Motortyp und
  4. Nach sonstigen Rechtsvorschriften erteiltes amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, das am Fahrzeug geführt werden muss

Ihre Registriernummer muss am Fischereifahrzeug sichtbar sein.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen Behörde an.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann in das Fischereiregister aufgenommen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Vor Aufnahme der Aalfischerei

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben oder ein neues Fischfahrzeug anschaffen, müssen Sie dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich melden. Wird das Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei zu Erwerbszwecken eingesetzt, wird es von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung eines Fischereifahrzeuges zur Aalfischerei
    • Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
    • Registrierung des Fischereifahrzeugs im Aal-Register
    • Gebiet eingrenzen und Angaben zu Fischereifahrzeugen tätigen
  • schriftlich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden