Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U
Inhalt
Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U
Begriffe im Kontext
Migranten (Synonym), Sprachförderung (Synonym), Deutsch4U (Synonym)
Fachlich freigegeben am
18.09.2018
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.
- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger
Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
- Sprachförderung erwachsene Personen
- Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen
- Antragsberechtigt kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.
- Zuständigkeit:
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein