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Zuwendungen aus der Walderhaltungsabgabe beantragen

Hessen 99400227017000, 99400227017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400227017000, 99400227017000

Leistungsbezeichnung

Zuwendungen aus der Walderhaltungsabgabe beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Flächentausch (Synonym), Grundstückserwerb (Synonym), Schadensbewältigung (Synonym), Waldfunktionen (Synonym), Zuwendungen (Synonym), Landschaftsschäden (Synonym), Waldschutzmaßnahmen (Synonym), Wiederaufforstung (Synonym), Waldgrundstücke (Synonym), Erstaufforstung (Synonym), Rekultivierung (Synonym), Aufforstung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Mittel aus der Walderhaltungsabgabe können auf Antrag durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt werden.

Volltext

Zuwendungen aus der Walderhaltungsabgabe sind zweckgebunden zur Erhaltung des Waldes einschließlich der Verbesserung seiner Schutz- und Erholungsfunktionen einzusetzen.

Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Waldfunktionen:

  • Erwerb von Waldgrundstücken,
  • Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen der Schadensbewältigung,
  • Grunderwerb mit dem Ziel der Aufforstung,
  • Erstaufforstung von Flächen,
  • Grunderwerb zum Zweck des freiwilligen Tausches von Flächen mit dem Ziel der Erstaufforstung,
  • Rekultivierung zu Wald und für die Wiederaufforstung von Landschaftsschäden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular/OnlineAntrag
  • (Kosten und Finanzierungsplan)
  • Bei Bedarf: Kartenunterlagen, Lagepläne, Gutachten, fachliche Stellungnahmen

Voraussetzungen

Zustimmung zur Maßnahme durch den Unterausschuss im Landesforstausschuss zur Verwendung der Walderhaltungsabgabe

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Mittel aus der Walderhaltungsabgabe können auf Antrag (auch Onlineantrag) durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt werden.

Nach der Prüfung wird der Antrag zur Entscheidung dem Landesforstausschuss vorgelegt. Bei positiver Entscheidung wird die Bewilligung erteilt.

  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Mittel besteht nicht
  • Für Maßnahmen in Natura 2000Gebieten können Mittel aus der Walderhaltungsabgabe unmittelbar dem Stiftungskapital der hessischen Stiftung Natura 2000 zugeführt werden
  • Mittel aus der Walderhaltungsabgabe dürfen nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, soweit sie bereits aus öffentlichen Mitteln gefördert werden oder bei denen eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Durchführung besteht

Über den Einsatz der Mittel aus der Walderhaltungsabgabe wird nach Maßgabe des Landeshaushalts entschieden.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom jeweiligen Projekt

Frist

Es gibt keine Antragsfristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zuwendung aus der Walderhaltungsabgabe Bewilligung
  • Die Walderhaltungsabgabe ist zweckgebunden zur Erhaltung des Waldes einschließlich der Verbesserung seiner Schutz und Erholungsfunktionen einzusetzen.
  • Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Waldfunktionen:
    • Erwerb von Waldgrundstücken;
    • Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen der Schadensbewältigung;
    • Grunderwerb mit dem Ziel der Aufforstung;
    • Erstaufforstung von Flächen;
    • Grunderwerb zum Zweck des freiwilligen Tausches von Flächen mit dem Ziel der Erstaufforstung;
    • Rekultivierung zu Wald und für die Wiederaufforstung von Landschaftsschäden.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Antragsformular/OnlineAntrag
    • (Kosten und Finanzierungsplan)
    • Bei Bedarf: Kartenunterlagen, Lagepläne, Gutachten, fachliche Stellungnahmen
  • Zuständig: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja