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Anzeige des Wechsels des Leitungspersonals in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

Hessen 99050167261000, 99050167261000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050167261000, 99050167261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige des Wechsels des Leitungspersonals in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

HGBP (Synonym), Wechsel Pflegedienstleitung (Synonym), Personal (Synonym), Leitungskräfte (Synonym), Wechsel Einrichtungsleitung (Synonym), Meldepflicht (Synonym), Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Teaser

Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich anzuzeigen.

Volltext

Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei müssen Sie Name, berufliche Ausbildung und den Werde-gang angeben und nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise zur beruflichen Ausbildung und des beruflichen Werdegangs der Leitungskraft (Zeugnis, Arbeitszeugnis in Kopie)

Voraussetzungen

  • Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Ver-sorgung und Soziales angezeigt sein.
  • Es liegen keine einschlägigen rechtskräftigen Verurteilungen oder Ordnungswidrigkeiten gegen die Leitungskraft vor.
  • Die Leitungskraft verfügt über eine einschlägige Ausbildung und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren.
     

Kosten

Verwaltungsgebühr: 220€
Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein

Verfahrensablauf

  • Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen zeigen den Wechsel der Leitungskraft an und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  • Das Amt prüft die Eignung der Leitungskraft anhand der Unterlagen.
  • Bei Bedarf fordert das zuständige Amt weitere Unterlagen an.
  • Das Amt übersendet einen kostenpflichtigen Bescheid an die Einrichtungsbetreiber.

Bearbeitungsdauer

3 - 5 Woche(n)

Frist

gesetzliche Vorgabe: unverzüglich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Anzeigeverpflichtungen von Betreuungs und Pflegeeinrichtungen in Hessen
  • Bei einem Wechsel der Leitungskräfte, muss dies unverzüglich bei dem zuständigen Amt angezeigt werden
  • Anzeige unverzüglich online oder schriftlich erforderlich
  • zuständig: Hessische Ämter für Versorgung und Soziales

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein