Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Wohngeld Änderung

Hessen 99107023011003, 99107023011003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023011003, 99107023011003

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Änderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Eigenheim (Synonym), Mietzuschuss (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym), Eigentumswohnung (Synonym), Wohngeldhöhe (Synonym), Wohngelderhöhung (Synonym), Wohngeldminderung (Synonym), Sozialhilfe (Synonym), Wohnung (Synonym), Wohngeldangelegenheiten (Synonym), Wohngeldbetrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

Änderungsmitteilung

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Handlungsgrundlage

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

Volltext

Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

  • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
  • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
  • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

Voraussetzungen

In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

  • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
  • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
  • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

  • Umzug des gesamten Haushalts,
  • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
  • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
  • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Wohngeld Änderung
  • Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
  • Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
  • Zuständige Stelle: Wohngeldbehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal