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Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

Hessen 99062002006000, 99062002006000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99062002006000, 99062002006000

Leistungsbezeichnung

Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Kommunal (Synonym), Gemeindewappen (Synonym), Landkreiswappen (Synonym), Fahnen (Synonym), Wappen (Synonym), Marken (Synonym), Flaggen (Synonym), Stadtwappen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hoheitszeichen (062)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Koordinierungsstelle OZG Kommunal

Handlungsgrundlage

Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune

Teaser

Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

Volltext

Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.

Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtigten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.

Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
 

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

Kosten

Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
  • Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
  • Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
     

Bearbeitungsdauer

1 - 14 Werktag(e)

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
  • Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
  • Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden