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Zur praktischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der praktischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) anmelden

Hessen 99080138031000, 99080138031000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080138031000, 99080138031000

Leistungsbezeichnung

Zur praktischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der praktischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Segelflugzeug (Synonym), Leichtluftfahrzeug (Synonym), Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Hubschrauber LAPL H (Synonym), PrivatflugzeugführerIn (Synonym), Lizenzierung (Synonym), Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL A (Synonym), Praktische Luftfahrerprüfung (Synonym), Segelflugzeugpilotenlizenz SPL (Synonym), Ballonpilotenlizenz BPL (Synonym), FreiballonführerIn BPL (Synonym), Praktische Prüfung für PrivatflugzeugführerIn (Synonym), Prüfung (Synonym), Flugzeuge (Synonym), SegelflugzeugführerIn SPL (Synonym), Privatpilotenlizenz (Synonym), Privatpilotenlizenz Flugzeuge PPL A (Synonym), Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL H (Synonym), Freiballon (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für die Erteilung und Bearbeitung der Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone von Bürgern, die Ihren Wohnsitz im Bereich der Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel oder Gießen haben oder von Bewerberinnen/Bewerbern/Prüflingen, deren ATO/DTO den Sitz im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, Kassel oder Gießen hat. Darüber hinaus sind wir auch für die Bearbeitung der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge (A) und Hubschrauber (H) zuständig.  

Bürger können Anträge zur praktischen Prüfung für PrivatflugzeugführerIn, Abnahme und Wiederholung stellen.

Die Anträge beziehen sich auf die Bereiche PPL(A/H), LAPL(A/H), Segelflugzeug, Freiballon.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag 
  • Nachweis der Flugausbildung
  • Bestätigung der Flugausbildung und Prüfungsempfehlung durch die Flugschule

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene theoretische Ausbildung
  • Bestandene theoretische Prüfung
  • Abgeschlossene praktische Flugausbildung

Kosten

Gebühr: 100€

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Abnahme oder Wiederholung der praktischen Prüfung wird gestellt.
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Es ist eine vorherige Anmeldung zur praktischen Prüfung mittels dem entsprechendem Vordruck „Nachweis der praktischen Fähigkeiten und Anmeldung zum Erwerb PPL(A/H), LAPL(A/H), SPL, BPL über die ATO/DTO erforderlich. 
  • Durchführung der praktischen Prüfung
  • Bei Wiederholungsprüfungen vereinbart in der Regel die Bewerberin/der Bewerber mit dem Prüfer selbstständig einen neuen Prüfungstermin. 
  • Die Kosten werden der Bewerberin/dem Bewerber anschließend in Rechnung gestellt. 
  • Die ganze Prüfung oder Teile davon können wiederholt werden.

Bearbeitungsdauer

10 Werktag(e)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anmeldung zur praktischen Prüfung für PrivatflugzeugführerIn PPL(A/H), LAPL(A/H), SegelflugzeugführerIn, FreiballonführerIn
  • Anmeldung zur praktischen Prüfung, Abnahme Prüfung, Wiederholung
  • Zuständig: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja