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Zur theoretischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der theoretischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) anmelden

Hessen 99080137031000, 99080137031000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080137031000, 99080137031000

Leistungsbezeichnung

Zur theoretischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der theoretischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Privatpilotenlizenz (Synonym), Prüfung (Synonym), Theoretische Luftfahrerprüfung (Synonym), Privatpilotenlizenz Flugzeuge PPL A (Synonym), Flugzeuge (Synonym), Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Synonym), Segelflugzeug (Synonym), Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL H (Synonym), Segelflugzeugpilotenlizenz SPL (Synonym), Freiballon (Synonym), SegelflugzeugführerIn SPL (Synonym), Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Hubschrauber LAPL H (Synonym), Ballonpilotenlizenz BPL (Synonym), FreiballonführerIn BPL (Synonym), Theoretische Prüfung für PrivatflugzeugführerIn (Synonym), Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL A (Synonym), PrivatflugzeugführerIn (Synonym), Lizenzierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Wenn Sie ein Privatflugzeug, Leichtluftfahrzeug, Segelflugzeug oder einen Freiballon führen wollen, müssen Sie vorher eine theoretische Prüfung ablegen.

Volltext

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für die Erteilung und Bearbeitung der Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone von Bürgern, die Ihren Wohnsitz im Bereich der Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel oder Gießen haben oder von Bewerberinnen/Bewerbern/Prüflingen, deren ATO/DTO den Sitz im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, Kassel oder Gießen hat.
Darüber hinaus sind wir auch für die Bearbetung der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flug-zeuge (A) und Hubschrauber (H) zuständig.  

Bürger können Anträge zur Theorieprüfung für PrivatflugzeugführerIn, Abnahme und Wiederholung stellen.

Die Anträge beziehen sich auf die Bereiche PPL(A/H), LAPL(A/H), Segelflugzeug, Freiballon.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Ausbildung
  • Antrag
  • Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als zwei Jahre, ggf. mit Anlagen)
  • Bei Ausbildung zum Erwerb PPL(A/H), LAPL(A/H) oder Er-werb SPL mit TMG gültiger Nachweis der Zuverlässigkeit gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz
  • Bei Ausbildung zum Erwerb SPL/BPL - Führungszeugnis (Belegart O, nicht älter als zwei Jahre)
  • Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern bereits vorhanden)

Voraussetzungen

Abgeschlossene theoretische Ausbildung

Kosten

Gebühr: 65€ - 130€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Abnahme oder Wiederholung der theoretischen Prüfung wird gestellt.
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Es ist eine vorherige Anmeldung zur Theoretischen Prüfung mit dem Vordruck Empfehlung auf Abnahme der Theoretischen Prüfung über die ATO/DTO erforderlich. Die Anmeldung muss im Bereich Regierungspräsidium Darmstadt spätestens zwei Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin vorliegen.
  • Falls die Gesamtprüfung auf zwei oder mehr Termine aufgeteilt werden soll, sind im Vordruck nur die Sachgebiete anzugeben, die am ersten Prüfungstag geschrieben werden sollen. Für den zweiten Termin ist dann eine weitere Anmeldung mittels des Vordrucks erforderlich. Bei Wiederholungsprüfungen (ein oder mehrere Sachgebiete nicht bestanden) reicht eine formlose Anmeldung seitens des Flugschülers per Mail. 
  • Die Kosten sind am Prüfungstag vor der Prüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bar oder mittels EC-Karte zu bezahlen. 
  • Die Prüfung wird durchgeführt. 
  • Die geprüfte Person bekommt direkt im Anschluss eine Bescheinigung über die bestandene oder (teilweise) nicht bestandene Prüfung. 
  • Die ganze Prüfung oder Teile davon können wiederholt werden.

Bearbeitungsdauer

1 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 2 Tag(e)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Theoretische Prüfung für Pilotenlizenzen PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Abnahme
  • Anmeldung zur theoretischen Prüfung, Abnahme Prüfung, Wiederholung
  • Zuständig: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja