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Wechsel der Zuständigkeit und Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

Hessen 99080141068000, 99080141068000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080141068000, 99080141068000

Leistungsbezeichnung

Wechsel der Zuständigkeit und Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Segelflugzeuge SPL (Synonym), PPL-A und PPL-H (Synonym), Wechsel der Zuständigkeit (Synonym), Leichtluftfahrzeuge (Synonym), Hubschrauber nach Sichtflugregeln (Synonym), LAPL-A und LAPL-H (Synonym), Flugzeuge nach Sichtflugregeln (Synonym), Freiballone BPL (Synonym), Übertragung der Pilotenlizenz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Übernahme (068)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Zuständigkeit sowie eine Übertragung der Pilotenlizenz auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

Volltext

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können einen Wechsel der Zuständigkeit und eine Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen. 
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Kopie einer gültigen Pilotenlizenz
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
  • Kopie eines Identitätsnachweises (Perso/Pass)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Bei motorgetriebenen LFZ: Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Bei allen anderen LFZ: Führungszeugnis Belegart –O-
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Sonstige durch die Behörde angeforderte Unterlagen
     

Voraussetzungen

Gültige ausländische EASA-Lizenz: PPL(A), PPL(H), SPL, BPL, LAPL(A), LAPL(H), LAPL(S), LAPL(B)

Kosten

Die anfallenden Gebühren können variieren.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag.
  • Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Der Wechsel der Zuständigkeit und die Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesre-publik Deutschland werden vollzogen.
     

Bearbeitungsdauer

2 Monat(e)

Frist

Antragsfrist: 24 Monat(e)
Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Kurztext

  • Übertragung der Pilotenlizenz auf die Bundesrepublik Deutschland 
  • Wechsel der Zuständigkeit 
  • Anmeldung schriftlich
  • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien 

  • Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Kassel, Dezernat Verkehr

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein