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Zulassung zur Abschlussprüfung oder vorzeitigen Abschlussprüfung oder Wiederholungsprüfung in einem Ausbildungsberuf nach BBiG beantragen

Hessen 99019004007000, 99019004007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019004007000, 99019004007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zur Abschlussprüfung oder vorzeitigen Abschlussprüfung oder Wiederholungsprüfung in einem Ausbildungsberuf nach BBiG beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vorzeitige Zulassung (Synonym), Berufsbildungsgesetz (Synonym), Prüfungsordnung (Synonym), Abschlussprüfung (Synonym), Anmeldung (Synonym), Ausbildung (Synonym), Zulassung zur Wiederholungsprüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Handlungsgrundlage

  • Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen „Verwaltungsfachangestellte/-r“ und „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ vom 10. April 2000, Staatsanzeiger S. 1291, zuletzt geändert 26. Juli 2016, Staatsanzeiger S. 981
  • Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf „Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste“ vom 29 August 2012, Staatsanzeiger S. 1061

Teaser

Mit dem Antrag auf Zulassung erfüllen Sie die Anmeldevorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung und geben das Thema der Praktischen Prüfung verbindlich bekannt.

Volltext

Für Auszubildende, welche die Ausbildungszeit zurückgelegt haben oder deren Ausbildung nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet ist die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der Zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Zulassung zur Abschlussprüfung:

  • Je nach Thema der Praktischen Prüfung ggfs. spezielle Rechtsgrundlagen (z. B. Ortssatzungen)

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:

  • Stellungnahme der Ausbildungsbehörde zu dem Leistungsniveau in der praktischen Ausbildung und Dienstbegleitenden Unterweisung
  • Ggfs. kompensierter Ausbildungsplan für die ggfs. verkürzte Ausbildungszeit 
  • Mindestens 2 Berufsschulzeugnisse des laufenden Kalenderjahres 

Zulassung zur Wiederholungsprüfung:

  • Soweit noch nicht eingereicht: Geänderter Vertrag und
  • Geänderter Ausbildungsplan
  • Ggfs. Antrag an den Prüfungsausschuss für den Erlass bereits positiv abgelegter Prüfungsteile
     

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung sind:

  • der Eintrag des Ausbildungsverhältnisses in das Berufsausbildungsverzeichnis 
  • die systematisch absolvierte Ausbildung über die genehmigte Ausbildungszeit in Berufsschule, Verwaltungsseminar und der praktischen Ausbildung einschließlich Dienstbegleitender Unterweisung
  • in der Regel die Teilnahme an der Zwischenprüfung
  • in der Regel die Vorlage eines ordnungsgemäß, mind. pc-schriftlich geführten Ausbildungsnachweises
  • sowie allen tangierenden Bestimmungen des BBiG und der entsprechenden Ausbildungsordnung.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. 

Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln. 

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid, zeitgleich erhält der zuständige Prüfungsausschuss das Zulassungsschreiben, ggfs. mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung. 
 

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.

Frist

Antragsfrist: 3 Monat(e)
Der Antrag ist bis zu 3 Monaten vor dem Termin der schriftlichen Prüfungen zu stellen. Wird der Antrag nicht gestellt, ist die Teilnahme an dem anstehenden Prüfungstermin nicht möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Zulassung 
  • Antragstellung durch Ausbildungsbehörde
  • Ausbildungsberufe nach BBiG
  • Zuständig: Regierungspräsidium Gießen

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.

Zuständige Stelle

Formulare

nicht vorhanden