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Zur Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung) anmelden

Hessen 99019015104000, 99019015104000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019015104000, 99019015104000

Leistungsbezeichnung

Zur Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung) anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berufsbildungsgesetz (Synonym), Fortbildungsprüfung (Synonym), AdA (Synonym), Fort- und Weiterbildung (Synonym), Prüfungsordnung (Synonym), Anmeldung (Synonym), Zulassung zur Wiederholungsprüfung (Synonym), Ausbildereignungsprüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Sie möchten in einem Berufsbild der öffentlichen Verwaltung in Hessen qualifiziert Auszubildende ausbilden und hierfür die Zulassung zur AdA-Prüfung erhalten? 
Mit diesem Antrag melden Sie sich für die Fortbildungsprüfung an.
 

Volltext

Mit dem Erwerb des AdA-Scheines erhalten Sie im Rahmen der Vorgaben der Ausbildungseignungsverordnung eine pädagogische Qualifikation als Ausbilderin / Ausbilder zur Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz. Hiermit unterstützen Sie Ihre Ausbildungsbehörde bei der Erfüllung der rechtlichen und vorrangig der besonderen Anforderungen in allen Anliegen einer guten Ausbildung.
Als Ausbildungsstätte (Ausbildende) sind Sie zur Aufrechterhaltung der Ausbildungseignung dazu verpflichtet in einer ausreichenden Anzahl qualifizierte Ausbilderinnen /Ausbilder je Berufsbild zu bestellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Ausbildungs-/Bildungsabschluss
    • Nachweis eines bereits abgeleisteten AdA-Lehrganges (falls Sie diesen anerkennen lassen wollen)
       

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Vorgaben zur persönlichen Eignung nach § 29 BBiG
  • Sie besitzen eine fachliche Eignung in dem von Ihnen erlerntem Beruf nach § 30 BBiG. (Wenn Sie die fachliche Eignung in diesem Berufsbild nicht nachweisen können, können Sie nach dem Erwerb des AdA-Scheines nicht als „Bestellter Ausbilder in diesem Ausbildungsberuf“ eingetragen werden.)
  • Sie haben einen Lehrgang entsprechend der Empfehlung des Bundesinstitutes für Berufsbildung zur Vermittlung berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen besucht. Alternativ: Dieser Lehrgang kann entfallen, wenn Sie ausreichende einschlägige berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen nachweisen können.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zulassung zu dieser Weiterbildung kann elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Die Zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen. 

Gegebenenfalls kontaktiert Sie die Zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid, zeitgleich erhält der zuständige Prüfungsausschuss das Zulassungsschreiben, ggfs. mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung.
 

Bearbeitungsdauer

3 - 5 Woche(n)
In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.

Frist

Antragsfrist: 3 Monat(e)
Der Antrag ist bis zu 3 Monaten vor Beginn des Fort- oder Weiterbildungslehrganges zu stellen. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, ist die Teilnahme an dem anstehenden Termin nicht möglich.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Kurztext

  • Ausbildereignungsprüfung Anmeldung 
  • Oft als AdA-Prüfung (Ausbildung der Ausbilder) bezeichnet
  • Es handelt sich um eine nebenberufliche Fort-/Weiterbildung
  • Voraussetzungen: 
    • Ausbildungs-/Berufsabschluss
    • Persönliche Eignung
    • Fachliche Eignung
    • Weitere individuelle Voraussetzungen
  • Anmeldung online
  • Zuständig: Zuständige Stelle nach BBiG im Regierungspräsidium Gießen
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz des Regierungspräsidiums Gießen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen.

Formulare

nicht vorhanden