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Löschung eines eingetragenen Ausbildungsverhältnisses im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG

Hessen 99019033064000, 99019033064000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019033064000, 99019033064000

Leistungsbezeichnung

Löschung eines eingetragenen Ausbildungsverhältnisses im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berufsbildungsgesetz (Synonym), Registrierung (Synonym), Ausbildung (Synonym), Löschung (Synonym), Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Synonym), Berufsausbildungsverzeichnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Handlungsgrundlage

  • Aktuelle Tarifvereinbarungen
  • Tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)

Teaser

Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen. Löschungen sind ebenfalls zu beantragen.

Volltext

Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente, die die Auflösung bestätigen.

  • Auflösungsvertrag oder
  • Kündigungsschreiben oder
  • Ähnliches

Voraussetzungen

Sie müssen die Löschung einer Ausbildung im Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
 

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
In Stoßzeiten (z.B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Löschung
  • Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG
  • Antragstellung durch Ausbildungsstätte
  • Zuständig: Regierungspräsidium Gießen
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.

Zuständige Stelle

Formulare

nicht vorhanden