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Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen

Hessen 99012106007000, 99012106007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012106007000, 99012106007000

Leistungsbezeichnung

Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

HBO (Synonym), Satzung (Synonym), Baunutzungsverordnung (Synonym), Hessische Bauordnung (Synonym), Ausnahme (Synonym), Örtliche Bauvorschrift (Synonym), Garagen (Synonym), Befreiung (Synonym), Abweichung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Wenn die Planung Ihres Bauvorhabens von den geltenden Vorschriften abweicht, können Sie einen Antrag auf Ausnahme bzw. Befreiung von den Vorschriften stellen.

Volltext

Wenn Ihr Bauvorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht (zum Beispiel von der HBO, den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder der Baunutzungsverordnung), müssen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert beantragen und sie begründen.

Dies gilt für baugenehmigungsbedürftige, baugenehmigungsfrei gestellte sowie für verfahrensfreie Vorhaben. Auch wenn die Vorschriften, von denen abgewichen werden soll, nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden, müssen Sie trotzdem eine Zulassung beantragen.

Die zuständige Stelle kann Ihnen dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung für eine Abweichung, eine Ausnahme oder Befreiung erteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllten Antrag mit Begründung für die Abweichung (BAB 10)
  • Ggf. Handlungsvollmachten
  • Liegenschaftsplan
  • Grundrisse
  • Schnitte
  • Ansichten
  • Darstellung der Nachbargebäude
  • Formlose Bau- und Nutzungsbeschreibung mit Gebäude-klasse 2
  • Bauvorlagen, die den Befreiungs- und Abweichungstatbe-stand darstellen
  • Ermittlung des Maßes der baulichen Nutzung
  • Abstandsflächennachweis
  • Stellplatznachweis
     

Voraussetzungen

Eine Abweichung von Vorschriften der HBO oder von Vorschriften aufgrund der HBO kann zugelassen werden, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Dabei ist auch der Zweck der jeweiligen Anforderung, von der abgewichen soll, zu berücksichtigen und die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zu würdigen. 

Eine Ausnahme von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung kann zugelassen werden, wenn sie nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen ist. Eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung kann zugelassen werden, wenn sie Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und: 

  • Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder 
  • die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 
  • die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
     

Kosten

Gebühr: 100€ - 11.000€
Die Gebühr fällt je Abweichung an. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung eigene Gebühren festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus.
  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein
  • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
  • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Bau-behörde die Genehmigung
     

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Regelungen können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange müssen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein und sind ausreichend zu würdigen
  • Gewünschte Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen müssen begründet werden
  • Zuständig: Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Formulare

nicht vorhanden