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Bauzustand anzeigen

Hessen 99012082261000, 99012082261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012082261000, 99012082261000

Leistungsbezeichnung

Bauzustand anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauzustand (Synonym), Rohbau (Synonym), Baustelle (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Abschließende Fertigstellung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Teaser

Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Fortschritt Ihres Bauvorhabens mitteilen?

Volltext

Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie füllen den/die Vordrucke digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer, die Meldung ist lediglich abzugeben.

Frist

  • Die Fertigstellung des Rohbaus von nicht baugenehmigungsfreien Gebäuden und die abschließende Fertigstellung sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Fertigstellung anzuzeigen.
  • Die Aufnahme der vollständigen oder teilweisen vorzeitigen Benutzung ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher mitzuteilen.
     

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige des Bauzustands Entgegennahme
  • Mitteilung der Fertigstellung des Rohbaus
  • Mitteilung der abschließenden Fertigstellung des Bauvorhabens
  • Mitteilung der Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung
  • Zuständig: Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Formulare

nicht vorhanden

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