Verlängerung der Typengenehmigung für Bauvorhaben an mehreren Stellen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie die Genehmigung für bauliche Anlagen mit einem bestimmten System zur Errichtung an mehreren Stellen haben (Geltungsdauer fünf Jahre), können Sie diese auch verlängern lassen.
Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch das Regierungspräsidium Gießen unter bestimmten Voraussetzungen eine bereits erteilte Typengenehmigung verlängert, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach der Rechtsgrundlage oder von Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, entsprechen.
Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen verlängert werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).
Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.
Sie reichen formlos einen Antrag auf Verlängerung der Typengenehmigung bei der zuständigen Baubehörde ein (Übersendung an das Funktionspostfach).
Sie können eine innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichen.
- Bauvorhaben an mehreren Stellen (Typ), Verlängerung der Genehmigung
- Typengenehmigungen gelten für fünf Jahre
- Können jeweils bis zu fünf Jahren verlängert werden
- Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein
- Zuständigkeit: Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32
Bitte wenden Sie sich an das Dezernat 32 - Typengenehmigung des Regierungspräsidiums Gießen.