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Abweichenden Betrag der Förderabgabe für Bergbautätigkeiten entrichten

Hessen 99020049011000, 99020049011000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020049011000, 99020049011000

Leistungsbezeichnung

Abweichenden Betrag der Förderabgabe für Bergbautätigkeiten entrichten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

bergfreie Bodenschätze (Synonym), Konzession (Synonym), Förderung (Synonym), Bodenschätze (Synonym), Lagerstätte (Synonym), bergrechtliche Erlaubnis (Synonym), Fördern (Synonym), Bergbau (Synonym), Erhebung (Synonym), Bundesberggesetz (Synonym), Schürfen (Synonym), Ausbeuten (Synonym), Schürfrechte (Synonym), Förderabgabeerklärung (Synonym), Bergrecht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (020)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

Teaser

Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Für bestimmte Bodenschätze oder Gebiete können abweichende Abgabensätze festgelegt werden.

Volltext

Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Inhaber von Bergwerkseigentum? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat.

Für bergrechtliche Erlaubnisse auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Förderabgabe ist grundsätzlich möglich.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Bewilligung zum gewerblichen Gewinnen von Bodenschätzen.
  • Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld.
  • Folgende Voraussetzungen für eine Befreiung von der Förderabgabe liegen nicht vor:
    • Sie fördern die Bodenschätze ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und
    • Die Bodenschätze werden von Ihnen nicht wirtschaftlich verwertet.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie können die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung online über die Plattform „BergPass“ (sofern im zuständigen Bundesland verfügbar) oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung online einreichen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
  • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie die Formulare auf und füllen Sie diese vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Formulare ab.

Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:

  • Reichen Sie die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung ein.
  • Alternativ können Sie das Formular im OnlinePortal „BergPass“ ausfüllen, ausdrucken und per Post einreichen.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Förderabgabeerklärung, die Förderabgabevoranmeldung und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

Sie zahlen den noch zu leistenden Betrag.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Änderung
  • bei gewerblichem Gewinnen von Bodenschätzen in einem bestimmten Gebiet muss jährlich eine Förderabgabe gezahlt werden
  • Höhe der Abgabe, soweit in den Länderverordnungen nicht anders geregelt:
  • 10 Prozent des durchschnittlichen Marktwertes der gewonnenen Bodenschätze
  • Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben: die zuständige Behörde legt nach Anhörung sachverständiger Stellen den Wert fest.
  • Für bestimmte Bodenschätze oder Gebiete können abweichende Abgabensätze festgelegt werden
  • bergrechtliche Bewilligung, Förderabgabevoranmeldung und Förderabgabeerklärung notwendig
  • Einreichung über:
    • Online-Portal „BergPass“ (in Vorbereitung) oder
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde
  • Zuständig: Bergbaudezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Bergbaudezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Formulare

nicht vorhanden