Zuwendung für Projekte zur Förderung der Akzeptanz sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten beantragen
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Möchten Sie eine Förderung von Projekten beantragen, die darauf abzielen, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen zu stärken? Dann können Sie sich hier über die weitere Vorgehensweise informieren.
Der Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt zielt darauf ab, dass alle Menschen in Hessen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität offen und ohne Furcht vor Diskriminierung leben können. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung demokratischer Rechte, zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt.
Die Ausschreibung „APAV Mini“ richtet sich insbesondere an kleinere Organisationen mit keinen oder geringen Erfahrungen in der Antragstellung und Abwicklung von Projekten (z.B. mit Förderprogrammen des Bundes oder der Europäischen Union). Gesucht werden deshalb vorrangig kreative und innovative Projektvorschläge mit regional begrenzter Reichweite. Die Projektziele umfassen die Stärkung der Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen.
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte, Gemeindeverbände, Gemeinden, Vereine, Institute, Universitäten und Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Trägerinnen und Träger, die an einer Zusammenarbeit mit oder in Community-basierten Strukturen und Angeboten interessiert sind.
Weitere Informationen finden Sie in den geltenden Fach- und Fördergrundsätzen und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Online-Antrag (inbegriffen allgemeine Angaben zum Projekt):
- Name
- antragstellende Organisation und Ansprechperson
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefon
Formlose Anlagen (Nachweise) zum Online-Antrag:
- Finanzierungsplan, der den Förderbedarf schlüssig darstellt. Personal- und Sachausgaben sind getrennt auszuweisen und Eigen- sowie Drittmittel schlüssig darzustellen.
- Ziele/Maßnahmen: Anliegen, Zielgruppe, Methoden, Struktur, Ablauf.
- Vernetzung/Kooperation: Zusammenarbeit zum Beispiel mit Schulen, Vereinen, Initiativen, Betrieben, Organisationen, weiteren fördernden Stellen etc.
- Information zur projektdurchführenden Organisation: Kompetenz im Themenfeld, bzw. Darlegung des Interesses an einer Kooperation mit Community-basierten Strukturen, Darstellung bisheriger Aktivitäten und Erfahrungen im Arbeitsfeld, Anzahl
- Nachhaltigkeit des Vorhabens: Kontinuität im Engagement, Verstetigung des Projektes, Bedeutung des Projektes für den Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt.
Antragsvoraussetzungen:
Sie stellen den Antrag nicht als Privatperson, sondern als handelndes Organ
- eines Landkreises,
- einer kreisfreien Stadt und Sonderstatusstadt,
- eines Gemeindeverbandes,
- einer Gemeinde,
- eines Vereins,
- eines Instituts,
- einer Universität und Hochschule oder
- eines freien und anderen rechtsfähigen Trägers.
Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.
Ihr Projektvorschlag ist innovativ, mit regional begrenzter Reichweite und zielt insbesondere darauf ab, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen zu stärken.
Mit unserer APAV-Mini-Förderung wollen wir gezielt kleine Projekte fördern. Deshalb kann Ihr Antrag nur unter folgenden Voraussetzungen angenommen werden:
- Gesamtkosten des Projekts („zuwendungsfähige Gesamtausgaben“ im Sinne der Fach- und Fördergrundsätze): maximal 5.000 Euro
- Beantragte Förderung: mindestens 500 Euro
- Auszahlung der Fördermittel je Projekt: maximal 2.500 Euro
Sie bieten die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung.
Sie sind in der Lage, die Verwendung der Zuwendung bestimmungsgemäß nachzuweisen sowie die finanzielle Eigenleistung zur Finanzierung des Vorhabens zu erbringen.
Das geförderte Projekt muss bis 31.12. des laufenden Bewilligungsjahres abgeschlossen und abgerechnet sein.
Die Anträge sind online beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Die Nachweisführung erfolgt über einen einfachen Verwendungsnachweis. Der Verwendungsnachweis wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums zum Download angeboten. Die Frist für den Verwendungsnachweis wird im Förderbescheid festgelegt.
Antragsfrist:
- Antragstellung bis 31.10. des laufenden Bewilligungsjahres
Maßnahmen, die vor dem 31.03. des jeweiligen Bewilligungsjahres durchgeführt werden sollen, können nicht gefördert werden.
Das geförderte Projekt muss bis 31.12. des laufenden Bewilligungsjahres abgeschlossen und abgerechnet sein.
- Zuwendung für Projekte zur Förderung der Akzeptanz sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten beantragen
- Förderung aus Mitteln des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt (APAV)
- Förderung von Kleinprojekten, sog. „APAV Mini“
- Projekte, die die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen stärken
- Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte, Gemeindeverbände, Gemeinden, Vereine, Institute, Universitäten und Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Träger/Trägerinnen, die an einer Zusammenarbeit mit oder in Community-basierten Strukturen und Angeboten interessiert sind.
- Antragsberechtigt sind nicht Privatpersonen.
- Voraussetzungen:
- Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen
- Gesamtkosten des Projekts dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen
- Beantragte Förderung übersteigt 500 Euro
- maximale Förderung beträgt 2.500 Euro.
- Beantragung der Förderung per Online-Antrag auf der Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt
- Ein Finanzierungsplan und eine Projektbeschreibung sollten mit eingereicht werden.
- Förderung bearbeitet das Regierungspräsidium Darmstadt
- Fachlich zuständig: Stabsstelle Antidiskriminierung im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
- Anträge sind bis zum 31.10. des laufenden Bewilligungsjahres zu stellen.
- Maßnahmen, die vor dem 31.3. des jeweiligen Bewilligungsjahres durchgeführt werden sollen, können nicht gefördert werden.
- Das geförderte Projekt muss bis 31.12. des laufenden Bewilligungsjahres abgeschlossen und abgerechnet sein.
- Zuständige Stelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Formulare vorhanden: Ja
Formlose Antragstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja