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Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

Hessen 99036047001000, 99036047001000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036047001000, 99036047001000

Leistungsbezeichnung

Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

Leistungsbezeichnung II

Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Kfz wieder zulassen (Synonym), Saisonfahrzeug (Synonym), Motorrad wieder anmelden (Synonym), Auto wieder zulassen (Synonym), Abgemeldetes Fahrzeug zulassen (Synonym), Kfz-Zulassung (Synonym), Pkw wieder zulassen (Synonym), Anhänger wieder zulassen (Synonym), Pkw (Synonym), Kfz (Synonym), Straßenzulassung (Synonym), Fahrzeug (Synonym), Saison-Zulassung (Synonym), Fahrzeug erneut zulassen (Synonym), Wiederanmeldung (Synonym), Fahrzeug wieder anmelden (Synonym), Auto wieder anmelden (Synonym), Motorrad wieder zulassen (Synonym), Anhänger wieder anmelden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Teaser

Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden. 
 

Volltext

Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden. 

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
 

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
  • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters 
    • bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
  • Es gab keinen Halterwechsel.
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
  • In Hessen dürfen Sie keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR haben (einschließlich Säumniszuschläge).

Kosten

Verwaltungsgebühr: 12,80€
Wiederzulassung über ein i-Kfz-Portal
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Verwaltungsgebühr: 30€
Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde
Mehr erfahren

In Hessen erhöht sich die Gebühr für eine Wiederzulassung über ein iKfz-Portal für Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR. Die Gebühr beinhaltet nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

In Hessen beinhaltet die Gebühr für eine Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 

Kurztext

  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter Erteilung
  • abgemeldetes Fahrzeug wird von derselben Halterin oder von demselben Halter wieder angemeldet
  • Beantragung bei der zuständigen Zulassungsbehörde
  • erforderliche Unterlagen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters 
  • Voraussetzungen:
    • Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb 
    • es gibt keinen Halterwechsel
    • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR
    • keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr; bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt
    • bei Vertretung durch andere Person muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden
  • Beantragung vor Ort und regional auch online möglich
  • zuständig: vor Ort zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
  • In Hessen wird die Kontoverbindung beziehungsweise ein SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters benötigt.
  • Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen von mehr als 10 EUR (einschließlich Säumniszuschläge) anstehen
  • Die Wiederzulassung per online ist nur möglich, wenn letzte Abmeldung nicht länger als 01.01.1995 zurückliegt, da anderenfalls keine Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegten Sicherheitscode vorhanden ist.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises, Ihre kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden