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Studienstarthilfe für ein Studium beantragen

Hessen 99022010017000, 99022010017000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022010017000, 99022010017000

Leistungsbezeichnung

Studienstarthilfe für ein Studium beantragen

Leistungsbezeichnung II

Studienstarthilfe für ein Studium beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Studienstart (Synonym), Portal BAföG Digital (Synonym), Ausbildung finanzieren (Synonym), Studium finanzieren (Synonym), Hilfe für Studierende (Synonym), Studium Förderung (Synonym), Unterstützung für Studierende (Synonym), BAföG (Synonym), Zuschuss (Synonym), Starthilfe (Synonym), Studienstarthilfe (Synonym), Studierende (Synonym), Studieren (Synonym), Bundesausbildungsförderungsgesetz (Synonym), Studienstart finanzieren (Synonym), SSH (Synonym), Zuschuss Studienstart (Synonym), Studium (Synonym), Ausbildungsförderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bundesausbildungsförderung (022)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Teaser

Wenn Sie zu Beginn Ihres Studiums finanzielle Unterstützung für Ihre Ausgaben benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss beantragen.

Volltext

Besonders zu Beginn eines Studiums müssen Studierende einige Ausgaben tätigen. Dazu gehören zum Beispiel

  • Lehrmittel,
  • IT-Ausstattung oder 
  • Mietkaution bei einem Umzug in eine neue Stadt.

Bei der Studienstarthilfe sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine Förderung von eben diesen Ausgaben vor.

Die Förderungshöhe beträgt 1000 EUR. Dieser Betrag wird Ihnen einmalig als Zuschuss gewährt. Das bedeutet, dass Sie den Betrag nicht zurückzahlen müssen. 

Die Förderung können Sie für das Studium an 

  • einer Hochschule im Inland oder im Ausland sowie 
  • an einer Akademie, die einen Abschluss auf Hochschulniveau verleiht, 

erhalten. 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass 

  • Sie bei Beginn des Studiums das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 
  • Sie oder Ihre Familie für Sie vor dem Studium bestimmte Sozialleistungen bezogen haben. 

Sie oder Ihre Familie müssen die Sozialleistung im Monat vor Beginn des Studiums bezogen haben. Den Antrag müssen Sie bis zum Ende des Monats, der auf den Beginn des Studiums folgt, stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Formblatt 02 
  • Nachweis über Sozialleistungsbezug

Voraussetzungen

Sie können Studienstarthilfe erhalten, wenn 

  • Sie ein Studium an einer Hochschule oder gleichgestellten Akademie aufnehmen, 
  • Sie Vollzeit studieren,
  • Sie bei Beginn Ihres Studiums jünger als 25 Jahre sind,
  • Sie oder Ihre Familie folgende Sozialleistungen im Monat vor Beginn des Studiums bezogen haben:
    • Bürgergeld,
    • Sozialhilfe,
    • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
    • Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Recht der Sozialen Entschädigung, 
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
    • Bezug des Kinderzuschlags durch
      • Sie als Auszubildende oder Auszubildender selbst für die eigenen Kinder oder 
      • Ihre Eltern für Sie
    • Bezug von Wohngeld, selbst oder als Haushaltsmitglied, 
    • Erhalt einer Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und kein Heranziehen der Eltern aus ihrem Einkommen zu den Kosten.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Studienstarthilfe können Sie ausschließlich online beantragen. Das Verfahren läuft wie folgt ab:

  • Registrieren Sie sich bei BAföG Digital und legen Sie ein BundID-Nutzerkonto an, mittels 
    • der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder
    • Nutzernamen und Passwort.
  • Füllen Sie online mittels des Antragsassistenten die Formulardatenfelder aus. 
  • Laden Sie die geforderten Nachweise hoch. 
  • Senden Sie Ihre Daten elektronisch an das zuständige Amt.
  • Das Amt für Ausbildungsförderung oder die durch das Land mit dem Vollzug bestimmte Stelle prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Wenn Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
  • Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und Ihnen die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

7 - 14 Tag(e)

Frist

Antragsfrist: 2 Monat(e)
Sie müssen den Antrag bis spätestens zum Ende des Monats, der auf den Studienbeginn folgt, einreichen. Hieraus ergibt sich für Sie in der Regel eine zweimonatige Antragsfrist: zum Beispiel läuft die Frist bei einem Studienbeginn am 1. Oktober eines Jahres zum 30. November desselben Jahres ab.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht mitteilen, kann dies strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Zu Unrecht geleistete Beträge können zurückgefordert werden.
  • Als antragstellende Person werden Ihre Daten auf dem Portal BAföG Digital mit bereits gespeicherten Antragsdaten abgeglichen, um eine Mehrfachbewilligung auszuschließen. Hierzu werden die im Gesetz näher definierten Antragsdaten für die Dauer von 3 Jahren gespeichert. 
     

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Studienstarthilfe für Studierende Bewilligung
  • finanzielle Förderung des Studienstarts, insbesondere
    • Lehrmittel
    • IT-Ausstattung
    • Mietkaution
  • einmaliger Zuschuss in Höhe von 1000 EUR
  • bei erstmaliger Immatrikulation an einer Hochschule
  • persönliche Voraussetzung: 
    • 25. Lebensjahr noch nicht vollendet 
    • vorhergehender Bezug der Person selbst oder ihrer Familie von:
      • Bürgergeld,
      • Sozialhilfe,
      • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
      • Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Recht der Sozialen Entschädigung, 
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
      • Bezug des Kinderzuschlags durch
      • Auszubildende oder Auszubildenden selbst für eigene Kinder oder 
      • Eltern der oder des Auszubildenden für diese beziehungsweise diesen,
      • Bezug von Wohngeld, selbst oder als Haushaltsmitglied, 
      • Erhalt einer Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und kein Heranziehen der Eltern aus ihrem Einkommen zu den Kosten.
  • Sozialleistungsbezug im Monat vor Antragstellung
  • Antragstellung bis zum Ablauf des Folgemonats nach Ausbildungsbeginn 
  • ausschließlich digitale Antragstellung über Online-Portal „BAföG Digital“
  • zuständig: 
    • Ämter für Ausbildungsförderung oder 
    • andere durch das Land benannte Stelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung.

Formulare

nicht vorhanden