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In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen

Hessen 99153009141000, 99153009141000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99153009141000, 99153009141000

Leistungsbezeichnung

In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen

Leistungsbezeichnung II

In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Flächen (Synonym), räumliche Entwicklung (Synonym), Raumentwicklung (Synonym), Raumplanung (Synonym), Raumordnungskonzept (Synonym), Landesentwicklung (Synonym), Raumordnungsplan (Synonym), Raumordnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Raumordnung (153)

Verrichtungskennung

Bereitstellung (141)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Teaser

Sie haben das Recht, einen landesweiten Raumordnungsplan einzusehen.

Volltext

In einem landesweiten Raumordnungsplan finden Sie allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, also zu den Flächen eines Bundeslandes. Er ist somit der Orientierungsrahmen für die genaueren Planungen zur Nutzung einzelner Regionen und Gebiete.
Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Landesbehörde einzusehen.
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
  • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.
     

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Inhalte und zusätzliche Dokumente von landesweiten Raumordnungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen. 
  • Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.
     

Bearbeitungsdauer

Bei einer Vor-Ort-Einsichtnahme in der zuständigen Behörde erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.

Frist

Es gibt keine Fristen. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann jederzeit beantragt werden.

Weiterführende Informationen

In Hessen finden sich weiterführende Informationen zum landesweiten Raumordnungsplan im Landesplanungsportal.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • Landesweiter Raumordnungsplan Bereitstellung 
  • der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
    • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert
    • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, insbesondere zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes
    • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung
  • jede Person darf Einsicht erhalten
  • neu aufgestellte landesweite Raumordnungspläne können online eingesehen werden
  • zuständig: jeweilige Landesbehörde
     

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Nicht vorhanden. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann formlos z.B. per E-Mail, Telefon oder Post gestellt werden.