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Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen

Hessen 99018001001000, 99018001001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018001001000, 99018001001000

Leistungsbezeichnung

Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Landesprüfungsamt (Synonym), Ärztin (Synonym), Berufsausübung (Synonym), Humanmedizin (Synonym), Approbation (Synonym), Arzt (Synonym), Zulassung zum Arztberuf (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Wenn Sie Ihre ärztliche Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in Hessen bestanden haben und Ihren ärztlichen Beruf nun in Deutschland ausüben möchten, benötigen Sie eine Approbation. Die Approbation wird auf Antrag erteilt.

Volltext

Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie als Arzt/Ärztin einen Antrag auf Erteilung der Approbation stellen. Mit Erteilung der Approbation als Arzt/Ärztin sind sie berechtigt den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Absolventen/Absolventinnen der Medizin an hessischen Hochschulen beantragen die Approbation beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Nach Vorliegen der Voraussetzungen erteilt dieses die Approbation in Form einer Urkunde.

In der Approbationsordnung für Ärzte ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Approbation
  • Kurz gefasster Lebenslauf
  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde
  • Identitätsnachweis
  • Amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
  • Erklärung darüber, ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Voraussetzungen

  • Die Approbation als Arzt wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller/Antragstellerin:
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine/ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
    • nach einem Studium der Medizin an einer wissenschaftlichen Hochschule von mindestens 5 500 Stunden und einer Dauer von mindestens sechs Jahren, von denen mindestens acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder geeigneten Einrichtungen der ärztlichen Krankenversorgung entfallen müssen, die ärztliche Prüfung im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestanden hat
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

Kosten

  • Fixe Kosten: ,,Verwaltungsgebühr EUR 180,00“;
  • Auslagen (Portkosten etc.): ,,EUR 6,25“

Verfahrensablauf

  • Der Approbationsantrag ist online zu stellen:
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
  • Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
  • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen.
  • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.

Frist

Auf Grund der zeitlichen Befristung einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

Kurztext

  • Approbation als Arzt
  • Für die Ausübung des Arztberufes in Deutschland bedarf es einer Approbation.
  • Wenn die ärztliche Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in Hessen bestanden wurde, ist diese Approbation beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zu beantragen.
  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über ein Online-Portal.
  • Zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden