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Personalausweis, vorläufiger

Hessen 99008001012002, 99008001012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012002, 99008001012002

Leistungsbezeichnung

Personalausweis, vorläufiger

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

elektronischer Personalausweis (Synonym), vorläufig (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Beantragung (Synonym), Ausweis (Synonym), vorübergehend (Synonym), Personalausweis (Synonym), Personaldokument (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Perso (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Neuer PA (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

vorläufig

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Volltext

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten

Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Formulare

nicht vorhanden