Personalausweis, vorläufiger
Inhalt
Begriffe im Kontext
elektronischer Personalausweis (Synonym), vorläufig (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Beantragung (Synonym), Ausweis (Synonym), vorübergehend (Synonym), Personalausweis (Synonym), Personaldokument (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Perso (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Neuer PA (Synonym)
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
17.12.2020
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.