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Zustimmung der Bauaufsicht einholen

Hessen 99012009001000, 99012009001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012009001000, 99012009001000

Leistungsbezeichnung

Zustimmung der Bauaufsicht einholen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauüberwachung (Synonym), Hessische Bauordnung (Synonym), Anlagen der Landesverteidigung (Synonym), Baudienststelle (Synonym), Vorhaben öffentliche Trägerschaft (Synonym), Bauamt (Synonym), Zustimmung (Synonym), Bauverfahren (Synonym), Behörde (Synonym), Bauordnung (Synonym), Errichtung (Synonym), Bauaufsicht (Synonym), Bauaufsichtliche Zustimmung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Gibt es für die Zulassung von Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft spezielle Regelungen? Sie wollen für ein solches Bauvorhaben eine Zustimmung beantragen?

Volltext

Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung der Entwurfsarbeiten einer Baudienststelle des Bundes oder Landes übereignet ist und die Baudienststelle besetzt ist.  

In bestimmten Konstellationen kann das Zustimmungserfordernis entfallen.

Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; eine Prüfung durch die obere Bauaufsicht erfolgt nicht.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Zustimmung und Vorlage aller Bauvorlagen, die zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind
 

Voraussetzungen

  • Die Leitung der Entwurfsarbeiten ist einer Baudienststelle des Bundes oder eines Landes übertragen
  • Die Baudienststelle muss besetzt sein 
     

Kosten

Die Kosten bemessen sich nach der Rohbausumme.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein
  • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
  • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Zustimmung
     

Bearbeitungsdauer

Über den Zustimmungsantrag ist nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von drei Monaten zu entscheiden.

Diese Frist kann aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängert werden. Wird innerhalb der maßgeblichen Frist nicht über den Antrag entschieden, so gilt diese als erteilt.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bauaufsichtliche Zustimmung beantragen
  • Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft bedürfen nur der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde
  • Keine Baugenehmigung notwendig
  • Voraussetzung: Leitung der Entwurfsarbeiten durch Baudienststelle des Bundes oder Landes 
  • Zuständig: Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte)

Formulare

nicht vorhanden