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Kfz: Wildunfall

Hessen 99108026000000, 99108026000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108026000000, 99108026000000

Leistungsbezeichnung

Kfz: Wildunfall

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Verkehrsunfall mit Wild (Synonym), Wildtier (Synonym), Wildtiere (Synonym), Wildschweine (Synonym), Reh (Synonym), Wild (Synonym), Wildunfall (Synonym), HMUKLV (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.06.2017

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Viele Menschen bekommen nur selten Wildtiere zu Gesicht. Leider oftmals im Rahmen eines Wildunfalls mit dem PKW. Im Folgenden wird die richtige Handlungsweise bei einem solchen Unfall beschrieben.

Erforderliche Unterlagen

Für die Geltendmachung eines Wildunfalls bei Ihrer Versicherungsgesellschaft benötigen Sie eine Wildunfallbescheinigung. Diese erhalten Sie von der Polizei oder dem hinzukommenden Jagdausübungsberechtigten.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Eine Wildunfallbescheinigung kostet in der Regel zwischen 15 und 25 €.

Verfahrensablauf

Grundsätzlich:

  • Fahren Sie, insbesondere in der Morgen- oder Abenddämmerung bzw. nachts mit angepasster Geschwindigkeit!
  • Wenn ein Wildtier plötzlich vor Ihrem Auto auf der Straße auftaucht, setzen Sie nicht Ihre eigene Gesundheit aufs Spiel! Vermeiden Sie Vollbremsungen, Fernlicht und versuchen Sie nicht auszuweichen. Fahren Sie geradeaus und bremsen Sie angemessen.
  • Kommt es zu einer Kollision, so überprüfen Sie zuerst sich und ggf. Ihre Mitfahrer auf Unversehrtheit. Sichern Sie dann die Unfallstelle (Warndreieck ca. 100m vom Unfallort entfernt).
  • Sie sind verpflichtet jeden Wildunfall der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Diese verständigt den zuständigen Jagdausübungsberechtigten.
  • Sollte das Tier nach der Kollision verletzt in Sichtweite des Unfallortes liegen, so bleiben Sie ihm fern! Vermeintliche Hilfe aus gut gemeinter Tierliebe führt nur zu weiterem Stress für das Tier, verletzte Tiere können sich wehren und Sie verletzen. Ist das Tier bereits verendet, so entfernen Sie es von der Straße. Die unbefugte Aneignung von Unfallwild erfüllt den Tatbestand der Wilderei!

Bleiben Sie unbedingt am Unfallort bis die Polizei bzw. der Jagdausübungsberechtigte eintreffen. Da Sie Augenzeuge des Unfalls sind, können Sie Informationen liefern, die für den tierschutzgerechten Umgang mit dem wahrscheinlich verletzten Tier sehr wichtig sind. Außerdem können die Personen-oder Fahrzeugschäden festgestellt werden, was für die Wildunfallbescheinigung wichtig ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für Teil- oder Vollkaskoversicherte übernimmt die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Forstämter und die Polizei entsprechende Bescheinigungen aus.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Der erste Anruf erfolgt an die örtliche Polizeidienststelle. Diese leitet alles Weitere in die Wege.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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