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Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen

Hessen 99036027069001, 99036027069001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036027069001, 99036027069001

Leistungsbezeichnung

Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kraftfahrzeug (Synonym), Folgekennzeichen (Synonym), Ladungsträger (Synonym), Arbeitsgerät (Synonym), Kennzeichen (Synonym), Wiederholungskennzeichen (Synonym), Anbaugerät (Synonym), Ladung (Synonym), Kupplungsträger (Synonym), Widerholungskennzeichen beantragen (Synonym), Heckträger (Synonym), Hinteres Kennzeichen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

als Wiederholungsschild

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Wenn Ihr hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird, müssen Sie ein Wiederholungskennzeichen abringen.

Volltext

Wird das hintere Kennzeichen Ihres Fahrzeuges durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt (z.B. Fahrradträger), so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.

Eine Abstempelung des dritten Kennzeichenschildes ist nicht erforderlich.

Anbaugeräte als auswechselbare Zubehörteile für Kraftfahrzeuge und Anhänger brauchen keine Kennzeichen zu führen.

Werden die Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt, wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.

Gleiches gilt für angehängte land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte.

Erforderliche Unterlagen

Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, ist die Vorlage von Unterlagen entbehrlich.

Voraussetzungen

Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung verdeckt, muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.

Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch Anbau- oder Arbeitsgeräte verdeckt, so wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.

Kosten

Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, fallen keine Gebühren und Auslagen an. Angaben über Anschaffungskosten für das Wiederholungskennzeichen und dessen Montage können nicht gemacht werden.

Verfahrensablauf

  • Lassen Sie sich für das Kennzeichen, das Ihrem Fahrzeug zugeteilt wurde, ein zusätzliches Kennzeichenschild anfertigen, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug auch dann führen zu wollen oder seine Führung anzuordnen, wenn sein hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.
  • Sobald dieser Umstand eintritt, montieren Sie das Wiederholungskennzeichen am Fahrzeug oder am Ladungsträger.
  • Sie können Ihr Wiederholungskennzeichen einfach online oder beim Schildermacher bestellen.

Bearbeitungsdauer

Ein als Wiederholungskennzeichen genutztes Schild braucht nicht der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Insofern erübrigt sich die Angabe einer Bearbeitungsdauer.

Frist

Wiederholungskennzeichen sind unverzüglich am Fahrzeug oder am Ladungsträger anzubringen, sobald das hintere Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

es gibt keinen Rechtsbehelf

Kurztext

  • Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausstellung als Wiederholungsschild
  • Wird das hintere am Fahrzeugheck angebrachte Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen durch ein zusätzliches Kennzeichenschild wiederholt werden.
  • Die Anbringung von Wiederholungskennzeichen an Anbaugeräten und Arbeitsgeräten wird im Bedarfsfalle empfohlen.
  • zuständig: Der Fahrzeugführer und der Halter des Fahrzeugs sind für die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich.

Ansprechpunkt

Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters / der Halterin beziehungsweise Fahrers / Fahrerin.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein, nicht erforderlich

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein