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Wappen des Landes

Hessen 99062003006000, 99062003006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99062003006000, 99062003006000

Leistungsbezeichnung

Wappen des Landes

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Wappen (Synonym), Wappentier (Synonym), Wappen des Landes (Synonym), Hoheitssymbol (Synonym), Landeswappen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hoheitszeichen (062)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Hessische Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen 9 mal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten. Das Hessische Landeswappen ist als Hoheitssymbol des Staates geschützt und darf nur von den staatlichen Organen des Landes Hessen benutzt werden. Die Verwendung zu wissenschaftlichen sowie Lehr- oder Sammlerzwecken ist zulässig und bedarf keiner gesonderten Genehmigung.

Da sich gezeigt hat, dass ein Bedürfnis besteht, die Verbundenheit mit dem Land Hessen durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen, wurde im Jahr 1981 das "Hessenzeichen" geschaffen. Es besteht aus der leicht abgewandelten und stilisierten Wappenfigur des Löwen und kann von jedermann wahlweise in den Landesfarben Weiß oder Rot verwendet werden. Das Hessenzeichen steht als kostenloser Download auf der Internetseite des  Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für Fragen zur Thematik wenden Sie sich bitte an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, Referat Z 1.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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