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Abfallberatung

Hessen 99001025018000, 99001025018000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001025018000, 99001025018000

Leistungsbezeichnung

Abfallberatung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Abfallentsorgung (Synonym), Pflanzenabfälle (Synonym), Hausmüll (Synonym), Recycling (Synonym), Schutt (Synonym), Grünabfall (Synonym), Mülltonnen tauschen (Synonym), Kompostierbare Abfälle (Synonym), Dreckberatung (Synonym), Kompostierbarer Abfall (Synonym), Siedlungsabfall (Synonym), Unrat (Synonym), Pflanzenabfall (Synonym), Grünabfälle (Synonym), Schrottberatung (Synonym), Bauschutt (Synonym), Abfallbehälter tauschen (Synonym), Mülltonnentausch (Synonym), HMUKLV (Synonym), Gartenabfälle (Synonym), Gartenabfall (Synonym), Sperrmüll (Synonym), Gewerbeabfall (Synonym), Restabfall (Synonym), Abfallberatung (Synonym), Elektroschrott (Synonym), Unratberatung (Synonym), Kompost (Synonym), Bioabfall (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.09.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz ,  Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.

Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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