Zweitwohnung / Nebenwohnung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zweitwohnsitz anmelden (Synonym), Zweitwohnsitz (Synonym), Zweitwohnung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.12.2020
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.