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Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten

Hessen 99041011080000, 99041011080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041011080000, 99041011080000

Leistungsbezeichnung

Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

HStK (Synonym), Patenschaft (Synonym), Bundespräsident (Synonym), Finanzielle Unterstützung (Synonym), Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten (Synonym), Kinder (Synonym), Ministerpräsident (Synonym), Förderung (Synonym), Finanzielle Hilfen (Geburt) (Synonym), Drillinge (Synonym), Kind (Synonym), Mehrlinge (Synonym), Mehrlingsgeburt (Synonym), Finanzielle Hilfen (Synonym), Familienförderung (Synonym), Ehrenpatenschaft (Synonym), finanzielle Leistungen (Synonym), Mehrlingskinder (Synonym), Vierlinge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Familienförderung (041)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die Versorgung und Beaufsichtigung von Säuglingen und Kleinkindern ist für die betroffenen Familien zumeist ohne Unterstützung kaum zu bewältigen. So können auch zusätzliche Mittel den Eltern in dieser besonderen Lebensphase helfen, den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu fördern. So können sie kleine Anschaffungen tätigen oder in der Zeit nach der Geburt ggf. zur kurzfristigen Entlastung Helferinnen und Helfer engagieren.
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident des Landes Hessen übernimmt im Falle einer Mehrlingsgeburt (ab Drillingsgeburten) die Ehrenpatenschaft für Kinder, deren Erziehungsberechtigte zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Das Land Hessen gewährt im Rahmen der im Landeshaushalt bereitgestellten Mittel der Familie auf Grund der Patenschaft Zuwendungen in folgender Höhe:

  • im ersten Lebensjahr 105,00 Euro monatlich,
  • im zweiten Lebensjahr 50,00 Euro monatlich,
  • im dritten Lebensjahr 50,00 Euro monatlich,
  • zum vierten Geburtstag 155,00 Euro einmalig,
  • zum fünften Geburtstag 155,00 Euro einmalig,
  • zum sechsten Geburtstag 155,00 Euro einmalig und
  • zur Einschulung einmalig 155,00 Euro.

Es handelt sich dabei um freiwillige staatliche Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen und weiterreichende Verpflichtungen aus der Ehrenpatenschaft bestehen nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (bei Ortsangabe unter dem Reiter "Formulare")
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
  • Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
  • Nachweis der Einschulung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt zu stellen. Bei nach Ablauf der Jahresfrist gestellten Anträgen werden die Zuwendungen ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Personensorgeberechtigten werden von den Standesbeamten der Gemeinden über die Möglichkeit der Übernahme der Ehrenpatenschaft und die Fördermöglichkeiten sowie die notwendige Antragstellung informiert. Die örtlich zuständige Behörde leitet den Antrag der Hessischen Staatskanzlei (Bewilligungsbehörde) zu.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden