Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gaststätte (Synonym), Gastronomie (Synonym), Gaststättenbetrieb (Synonym), Gaststättengestattung (Synonym), Gaststättenkonzession (Synonym), Gastwirtschaft (Synonym), Gaststättenerlaubnis (Synonym), Sondernutzungserlaubnis (Synonym), Sondernutzungsgenehmigung (Synonym), im Freien (Synonym), außerhalb (Synonym), Gaststättengewerbe (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
- Veranstaltungen und Feste (1110100)
- Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.