Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Menschen mit wesentlicher Behinderung in einer Werkstatt (WfbM)

Hessen 99015002034000, 99015002034000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015002034000, 99015002034000

Leistungsbezeichnung

Menschen mit wesentlicher Behinderung in einer Werkstatt (WfbM)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

LWV (Synonym), Betreuung (Synonym), Werkstatt für Behinderte (Synonym), Eingliederung (Synonym), Menschen mit Behinderung (Synonym), Landeswohlfahrtsverband (Synonym), Integration (Synonym), Behindertenwerkstatt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53-60 SGB XII

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine Werkstatt für behinderte Menschen unterbreitet Arbeits- und Betreuungsangebote für Menschen, die behinderungsbedingt nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.
Ziel ist es, durch eine entsprechende Förderung wenn möglich, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag mit der Anlage T einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für die Aufnahme in die Werkstatt und das damit verbundene Eingangsverfahren (Dauer bis zu 3 Monate) und im Berufsbildungsbereich (Dauer bis zu 2 Jahre) ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit oder ein Rentenversicherungsträger/Berufsgenossenschaft zuständig; die Zuständigkeit des LWV Hessen (Arbeitsbereich) setzt erst danach ein.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen

  • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
  • Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
     

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden