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Längere tägliche Arbeitszeit beantragen

Nordrhein-Westfalen 99006003017000, 99006003017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006003017000, 99006003017000

Leistungsbezeichnung

Längere tägliche Arbeitszeit beantragen

Leistungsbezeichnung II

Längere tägliche Arbeitszeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wochenarbeitszeit (Synonym), Arbeitsgenehmigung (Synonym), Wochenarbeitszeit (Synonym), Arbeitszeitverlängerung (Synonym), Wochenendarbeit (Synonym), Arbeitszeit (Synonym), Wöchentliche Arbeitszeit (Synonym), Bewilligung (Synonym), Arbeitszeitverlängerung (Synonym), Wochenendarbeit (Synonym), Arbeitsdauer (Synonym), Wöchentliche Arbeitszeit (Synonym), Arbeit (Synonym), Arbeitsdauer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen einschließlich Arbeitsstunden, bezahlter Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten in Bezug auf UEberstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)

Lagen Portalverbund

  • Sonderregelungen der Arbeitszeit (2030700)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende längere tägliche Arbeitszeiten beantragen.

Volltext

Als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten beantragen.

  • Dafür müssen Sie einen formlosen Antrag stellen.

Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für: 

  • kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen
  • Saison- und Kampagnenbetriebe.

Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. 

Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden. Die Verlängerung der Arbeitszeit wird durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen.

Für Bau- und Montagestellen kann ohne besondere Voraussetzungen eine längere tägliche Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

Außerdem können Sie weitere Ausnahmen für Tätigkeiten in besonderem öffentlichen Interesse oder für Offshore-Tätigkeiten beantragen.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Bewilligung. 

Der Antrag zur abweichenden Arbeitszeit muss begründet und bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Für alle Betriebe:

  • Begründung, warum 12-Stunden-Schichten erforderlich sind
  • Angaben zur Tätigkeit
  • Anzahl der Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
  • Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
  • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
  • Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin zur Auswirkung von 12 Stunden-Schichten bezogen auf den Arbeitsplatz und die geplanten Tätigkeiten
  • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)

Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:

  • Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen
  • Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste/-schichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind

Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:

  • Gefährdungsbeurteilung ergänzt um Angaben zu Art und Schwere der Arbeit insbesondere durch Belastungen beim Heben und Tragen sowie Zwangshaltungen und einseitiger Bewegungen; Lärmbelastung am Arbeitsplatz
  • Gestaltung der Arbeitszeit
  • Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
  • Dauer der Ruhezeit am Wohnort (auch bei Übernachtungsmöglichkeit)

Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben: 

  • Gefährdungsbeurteilung ergänzt um Angaben zu Art und Schwere der Arbeit insbesondere durch Belastungen beim Heben und Tragen sowie Zwangshaltungen und einseitiger Bewegungen
  • Angaben zur Saison beziehungsweise Kampagne
  • Gestaltung der Arbeitszeit mit Schichtplänen
  • Zeitraum, in dem die Arbeitszeit durch Verkürzung ausgeglichen wird

Voraussetzungen

Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Beschäftigten unter folgenden Voraussetzungen beantragen: 

  • Für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb, wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Beschäftigten mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.
  • Für Bau- und Montagestellen; besonders relevant, wenn der Einsatzort vom Wohnort der Beschäftigten weit entfernt ist und ihnen für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt wird.
  • Für Ihren Saison- oder Kampagnenbetrieb, wenn für die bestimmte Jahreszeit ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann.

Sie können den Antrag auf Bewilligung nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.

Kosten

von EUR 320 bis zu 5.000. Die Erteilung der Bewilligung bzw. die Ablehnung Ihres Antrages zur Verlängerung der Arbeitszeit ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) berechnet bzw. sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten sowie der Dauer der Bewilligung (z. B. bis 3 Monate oder bis zu mehreren Jahren).

Verfahrensablauf

Vom Arbeitszeitgesetz abweichende längere Arbeitszeiten können Sie schriftlich beantragen. Dafür sind folgende Schritte durchzuführen:

  • Sie stellen einen formlosen Antrag
  • Sie senden diesen an die örtlich zuständige Bezirksregierung, einschließlich der der oben genannten „Erforderlichen Unterlagen“.
  • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die örtlich zuständige Bezirksregierung wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel zusammen mit dem Bescheid zugestellt.

Die Entscheidung der zuständigen Bezirksregierung ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. 

Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.

Bearbeitungsdauer

Je nach Prüfungsaufwand (i.d.R. wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

Frist

Es gibt keine gesetzliche Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise: 

  • Die Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.

Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt.

Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung

Abweichend von den Regelungen zur Arbeitszeit ist eine höhere tägliche Arbeitszeit für:

  • kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen
  • Saison- und Kampagnenbetriebe

möglich.

Dafür ist eine Bewilligung zu beantragen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird.

Die Bewilligung ist befristet.

Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt.

zuständig: Bezirksregierung. Es ist immer die Bezirksregierung zuständig, in deren Aufsichtsbezirk sich die Firma befindet, für die Sie arbeiten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden