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Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Nordrhein-Westfalen 99008001012005, 99008001012005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012005, 99008001012005

Leistungsbezeichnung

Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

neuer Personalausweis (Synonym), Personaldokument (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Ausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Personalausweis gestohlen (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Beantragung Personalausweis (Synonym), Personalausweis geklaut (Synonym), Diebstahl Personalausweis (Synonym), neuer Ausweis (Synonym), Personalauswei (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

neu wegen Diebstahl

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

Volltext

Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.

Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.

Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

  • Ihr Ausweis wurde gestohlen.
  • Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
  • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Kosten

Gebühr: 30€
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 37€
für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 22,80€
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 13,30€
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 10€
für den vorläufigen Personalausweis

Verfahrensablauf

Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.

Bearbeitungsdauer

2 - 3 Woche(n)
ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können

Frist

Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
  • Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden bei einer Polizeibehörde oder einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel beim Bürgeramt/ Einwohnermeldeamt/ Rathaus/ Bürgerdienste. Wird der Diebstahl bei der Polizei gemeldet, muss für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufgesucht werden.
  • Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
    • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung 2 bis 3 Wochen
  • zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden