Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Meldungen zum Personalausweis vornehmen

Nordrhein-Westfalen 99008001014000, 99008001014000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001014000, 99008001014000

Leistungsbezeichnung

Meldungen zum Personalausweis vornehmen

Leistungsbezeichnung II

Meldungen zum Personalausweis vornehmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

elektronischer Personalausweis (Synonym), Diebstahl (Synonym), Ausweis (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Wiederauffinden (Synonym), Verlust (Synonym), Meldung (Synonym), PA (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), neu (Synonym), wiedergefunden (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), ePA (Synonym), melden (Synonym), Verloren (Synonym), gestohlen (Synonym), verloren (Synonym), wiederaufgetaucht (Synonym), Perso (Synonym), Änderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Teaser

Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

Volltext

Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

  • Namensänderungen
  • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
  • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
  • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
  • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

Es gibt 2 Ausnahmen:

  • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
  • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

Erforderliche Unterlagen

bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

  • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
  • biometrisches Lichtbild

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

Kosten

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

Verfahrensablauf

Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Frist

Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Personalausweis Meldung
  • Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Bürgeramt hinsichtlich des Personalausweises zu melden:
    • Änderung der personenbezogenen Daten (Ausnahme: Anschrift, Körpergröße)
    • Diebstahl (Meldung auch bei Polizei möglich)
    • Verlust (Meldung auch bei Polizei möglich)
    • Wiederauffinden nach der Meldung über den Verlust
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine
  • Fristen: unverzüglich
  • zuständig:
    • bei Datenänderung (z.B. Name) jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
    • bei Verlust/Diebstahl: jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt) oder Polizei

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden