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Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

Nordrhein-Westfalen 99008004054001, 99008004054001 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004054001, 99008004054001

Leistungsbezeichnung

Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

elektronischer Fingerabdruck (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Abdruck (Synonym), Personaldokument (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), Ausweischip (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Fingerabdruck (Synonym), Chip (Synonym), nPA (Synonym), ePA (Synonym), digitale Fingerabdrücke (Synonym), digitaler Fingerabdruck (Synonym), Pass (Synonym), Personalausweis (Synonym), elektronische Fingerabdrücke (Synonym), Perso (Synonym), Ausweis (Synonym), PA (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Speicherung (054)

Verrichtungsdetail

von Fingerabdrücken

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, werden Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium („Chip“) Ihres Personalausweises gespeichert.

Volltext

Die Fingerabdrücke für Pässe und Personalausweise sind aufgrund EU-weit geltender verbindlicher Vorgaben ausnahmslos elektronisch aufzunehmen, um anschließend medienbruchfrei im Chip des Passes, beziehungsweise des Personalausweises, gespeichert zu werden.

Die bei der Dokumentenbeantragung erfassten Fingerabdrücke werden in der Behörde spätestens nach Aushändigung des Passes oder Personalausweises gelöscht.

Der Ausweishersteller Bundesdruckerei GmbH löscht nach Abschluss der Produktion des Passes oder Personalausweises sowohl die Fingerabdrücke sowie alle weiteren personenbezogenen Daten zum Dokument. Insofern ist nach dem Abhandenkommen eines Dokumentes (Verlust/Diebstahl) bei einer Neubeantragung die erneute Erfassung der Antragsdaten erforderlich.

Die Speicherung der Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments dient ausschließlich dem Schutz der Identität des Ausweisinhabers beziehungsweise der Ausweisinhaberin. Die sichere Speicherung der Fingerabdrücke im Ausweisdokument hat in keinem Fall Bezüge zur Fingerabdruck-Datenbank der Polizei beziehungsweise der Strafverfolgung.

Verliert beispielsweise der Ausweisinhaber beziehungsweise die Ausweisinhaberin seinen beziehungsweisen ihren Ausweis und wird dieser (echte) Ausweis von einer ähnlich aussehenden, fremden Person versucht zu missbrauchen, kann aufgrund bestehender Zweifel beim Lichtbildabgleich anschließend der Fingerabdruck für die Identifizierung herangezogen werden. Dies kann es in vielen Fällen ermöglichen, den Missbrauchsfall schnell und vor Ort aufzudecken.

Gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgerinnen und -bürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgerinnen und -bürger und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, besteht eine Verpflichtung zur Aufnahme von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Die Verordnung ist ab dem 02. August 2021 anwendbar.

Die im Reisepass oder Personalausweis gespeicherten Fingerabdrücke sind gegen unberechtigte Lesezugriffe zuverlässig geschützt. Nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten können die Fingerabdrücke aus dem Pass oder Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben; andere Staaten weltweit haben keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Reisepass oder Personalausweis.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Hat die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung das 6. Lebensjahr vollendet, müssen Fingerabdrücke im Chip des Dokuments gespeichert werden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Für die Speicherung im Chip des Personalausweises werden 2 Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Abdrücke werden bei der Beantragung in der Behörde mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen.
  • In der Regel werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefingerkuppen jeweils dreimal hintereinander erfasst. Sie legen Ihren Finger auf die Glasscheibe und Ihr Fingerabdruck wird binnen Sekunden elektronisch erfasst – ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. Die Software wählt anschließend den besten Abdruck aus.
  • Bei Fehlen eines Zeigefingers oder ungenügender Qualität des Fingerabdrucks wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

  • Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Elektronischer Identitätsnachweis: Speicherung von Fingerabdrücken
  • seit dem 02. August 2021 sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, beim Beantragen eines neuen Personalausweises ihre Fingerabdrücke abnehmen zu lassen zum Zweck der Speicherung im Dokument
  • gespeichert werden Fingerabdrücke ausschließlich im Chip des Personalausweises
  • Deutschland setzt damit eine Verordnung der Europäischen Union (EU) um
  • zuständig: Personalausweisbehörden, im Inland in der Regel Bürgerämter, im Ausland die deutschen Auslandsvertretungen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden