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Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

Nordrhein-Westfalen 99010002005000, 99010002005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010002005000, 99010002005000

Leistungsbezeichnung

Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltsbeendigung (Synonym), Fiktionsbescheinigung (Synonym), Integrationskurse für Ausländer (Synonym), Integrationskurse für Ausländer (Synonym), Familienzusammenführung (Synonym), Reiseausweise für Staatenlose (Synonym), vorläufige Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Sprachkurs für Ausländer (Synonym), Durchsetzung der Ausreisepflicht (Synonym), Aufenthaltsbeendigung (Synonym), aufenthaltsbeendende Maßnahme (Synonym), Anerkennung des Daueraufenthalts (Synonym), Einreisesperre (Synonym), Fiktionsbescheinigungen (Synonym), Daueraufenthalt-EG (Synonym), vorläufige Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), unbefristeter Aufenthaltstitel (Synonym), Ausländeramt (Synonym), Reiseausweise für Ausländer (Synonym), Asyl (Synonym), Genehmigung (Synonym), unbefristeter Aufenthaltstitel (Synonym), Ausreisepflicht (Synonym), Niederlassungserlaubnis (Synonym), Aufenthaltsgenehmigung (Synonym), Fiktionsbescheinigung (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), Migration (Synonym), Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Synonym), vorläufige Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), Familienzusammenführung (Synonym), Daueraufenthalt-EG Erlaubnis (Synonym), Abschiebung (Synonym), Daueraufenthalt in Deutschland (Synonym), Ausländerabteilung (Synonym), Reiseausweise für Flüchtlinge (Synonym), Fiktionsbescheinigungen (Synonym), Erlaubnis zum Daueraufenthalt (Synonym), Ausländerbehörde (Synonym), Reiseausweise für Ausländer (Synonym), Freizügigkeit (Synonym), Daueraufenthalt (Synonym), aufenthaltsbeendende Maßnahme (Synonym), Duldung (Synonym), vorläufige Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Aufenthaltsgesetz (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Ausländerabteilung (Synonym), Ausreisepflicht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Landesredaktion

Teaser

Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.

Volltext

Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf Antrag eine so genannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland ausstellen lassen.

Zuständig ist dafür die Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis, dass Sie seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • ein aktuelles Lichtbild (Biometriefoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH)

Voraussetzungen

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
  • Sie leben seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
  • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt leisten, ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert.
  • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten Krankenversicherungsschutz.
  • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.

Kosten

EUR 109

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ein Daueraufenthalt in der EU ist für ausländische Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Der Daueraufenthalt-EG ist unbefristet
  • Die Erlaubnis über den Daueraufenthalt-EG muss beantragt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden