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Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

Nordrhein-Westfalen 99010003001003, 99010003001003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010003001003, 99010003001003

Leistungsbezeichnung

Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

Leistungsbezeichnung II

Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltstitel (Synonym), Visum (Synonym), Niederlassungserlaubnis (Synonym), unbefristeter Aufenthaltstitel (Synonym), Blaue Karte EU (Synonym), unbefristete Niederlassungserlaubnis (Synonym), Freizügigkeitsrecht (Synonym), Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für ehemalige Deutsche

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Landesredaktion

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie als Deutsche/ Deutscher Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen Sie als eingebürgerte Person einen Aufenthaltstitel.

Als ehemalige Deutsche/ ehemaliger Deutscher können Sie

  • Eine Niederlassungserlaubnis oder
  • Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet beim Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens 5 Jahren bestand.

Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie erhalten, wenn Sie sich beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger ausländischer Pass
  • Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
  • Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Bescheinigung über die Meldezeiten (erweiterte Meldebescheinigung)
  • Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit im Original und in Kopie (mit Übersetzung)
  • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
  • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt - alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers,
    • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
    • Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
    • Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen
    • Ruheständler: Rentenbescheide
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche im Original und in Kopie
  • Wohnkosten - Nachweise über die monatlichen Mietkosten
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz: Meldebescheinigung

Voraussetzungen

Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses

Zur Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährigen Kindern ist die Vorsprache erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erforderlich.

Kosten

EUR 113

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen den Antrag auf den Aufenthaltstitel innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.

Weiterführende Informationen

Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ehemalige Deutsche benötigen nach dem Verlust der Staatsangehörigkeit als eingebürgerte Person einen Aufenthaltstitel 
  • Der Antrag auf den Aufenthaltstitel muss innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden
  • Ehemalige Deutsche können 
  • eine Niederlassungserlaubnis oder
  • eine Aufenthaltserlaubnis erhalten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden