Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Änderung von Anlagen Teilgenehmigung

Nordrhein-Westfalen 99012072277000, 99012072277000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012072277000, 99012072277000

Leistungsbezeichnung

Änderung von Anlagen Teilgenehmigung

Leistungsbezeichnung II

Teilbaugenehmigung für die Änderung von (baulichen) Anlagen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

einzelne Bauteile (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Baugrubenaushub (Synonym), Bauantrag (Synonym), Fundamente (Synonym), bauen (Synonym), Bauabschnitt (Synonym), (vorzeitiger) Baubeginn (Synonym), Landesbauordnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Teilgenehmigung (277)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

  • Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018  BauO NRW 2018)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Teaser

Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt, der noch nicht bewilligt wurde und möchten bereits vor Erteilung der Baugenehmigung mit einzelnen Teilen des Bauvorhabens beginnen? Über eine Teilbaugenehmigung kann der Baugrubenaushub, die Errichtung einzelner Bauteile (z.B.: Fundamente) oder Bauabschnitte auf schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung gestattet werden.

Volltext

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.

Haben Sie bereits einen (vollständigen) Bauantrag eingereicht (und ist über diesen noch nicht abschließend entschieden worden), so können Sie schriftlich beantragen, dass der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich gestattet wird.

Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen.

Bitte beachten Sie: In der Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständiger Bauantrag (Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen, Bauvorlagen genannt, finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) aufgeführt. Die jeweiligen Vordrucke finden Sie unter „Formulare“.)
  • Formloser, schriftlicher Antrag mit Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung
  • Ggf. erforderliche bautechnische Nachweise für den gewünschten Genehmigungsumfang

Voraussetzungen

Sie haben einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.

Sie beantragen schriftlich die Erteilung einer Teilbaugenehmigung für den Baugrubenaushub, die Errichtung einzelner Bauteile (z.B. Fundamente) oder die Errichtung einzelner Bauabschnitte.

Die baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens als Ganzes kann von der unteren Bauaufsichtsbehörde positiv beurteilt werden. (Es dürfen für die Erteilung der Teilbaugenehmigung keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse erkennbar sein, die der Erteilung einer abschließenden Baugenehmigung für das geplante Gesamtvorhaben entgegenstehen würden.)

Sie reichen die für das Teilvorhaben ggf. erforderlichen bautechnischen Nachweise ein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Reichen Sie den schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob sie die baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens als Ganzes positiv beurteilen kann. (Es dürfen für die Erteilung der Teilbaugenehmigung keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse erkennbar sein, die der Erteilung einer abschließenden Baugenehmigung für das geplante Gesamtvorhaben entgegenstehen würden.) 

Ihr Antrag wird schriftlich beschieden.

Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall und der Anzahl der beteiligten Fachdienststellen

Frist

Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung begonnen haben. Die Geltungsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

Weiterführende Informationen

Bauportal NRW URL: https://www.bauportal.nrw

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Nach Einreichung eines Bauantrages kann eine Teilbaugenehmigung für den Baugrubenaushub, die Errichtung einzelner Bauteile oder Bauabschnitte schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden
  • Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung kann mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens begonnen werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

formloser schriftlicher Antrag mit Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs