Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Wiederaufnahme der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach Unterbrechung

Nordrhein-Westfalen 99012081261002, 99012081261002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012081261002, 99012081261002

Leistungsbezeichnung

Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Wiederaufnahme der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach Unterbrechung

Leistungsbezeichnung II

Wiederaufnahme der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach Unterbrechung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Wiederaufnahme der Bau- bzw. Beseitigungsmaßnahmen nach Un-terbrechung (Synonym), Baubeginn (Synonym), Beginn Bauausführung (Synonym), Beginn Abbrucharbeiten (Synonym), Beginn Beseitigung (Synonym), Baubeginnsanzeige (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Unterbrechung

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Die Bauarbeiten oder Beseitigungsmaßnahmen waren mehr als drei Monate unterbrochen und Sie wollen die Bauarbeiten nun wieder fortführen? Dann müssen Sie die Wiederaufnahme der Bauarbeiten bzw. Beseitigungsmaßnahmen mindestens eine Woche vorher bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen.

Volltext

Die Bauherrschaft hat den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).

(Dasselbe gilt entsprechend für Vorhaben, die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen haben und für anzeigepflichtige Beseitigungsmaßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftliche (formlose) Mitteilung an die untere Bauaufsichtsbehörde (hierin sollten Sie das konkrete Bauvorhaben sowie den konkreten Tag benennen, an dem die Bauarbeiten/Beseitigungsmaßnahmen wieder beginnen sollen)

Voraussetzungen

  • Schriftliche (formlose) Mitteilung
  • Muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mindestens 1 Woche vor Wiederaufnahme der Bauarbeiten vorliegen
  • von der Bauherrschaft einzureichen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Teilen Sie der zuständigen Bauaufsichtsbehörde den beabsichtigten Beginn der Wiederaufnahme der Bauarbeiten/ Beseitigungsmaßnahmen mindestens eine Woche vorher schriftlich (formlos) mit.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Die Mitteilung über die Wiederaufnahme der Bauarbeiten muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei

  • baugenehmigungspflichtigen Vorhaben
  • Vorhaben, die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen haben
  • Anzeigepflichtigen Beseitigungsmaßnahmen

hat die Bauherrschaft die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten

mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

keine