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Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Nordrhein-Westfalen 99016001044000, 99016001044000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99016001044000, 99016001044000

Leistungsbezeichnung

Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Leistungsbezeichnung II

Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Alleinerziehend (Synonym), Beistandschaft kündigen (Synonym), Jugendamt (Synonym), Trennung (Synonym), Beistandschaft loswerden (Synonym), Scheidung (Synonym), Beistand (Synonym), Vaterschaft (Synonym), Unterhalt (Synonym), Ehescheidung (Synonym), getrenntlebend (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Beistandschaft (016)

Verrichtungskennung

Aufhebung (044)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Teaser

Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

Volltext

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Voraussetzungen

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an
Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung
  • Beistand durch das Jugendamt kann ganz oder teilweise beendet werden
  • Beistand endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für den Antrag nicht mehr vorliegen:
    • wenn das Kind volljährig ist
    • wenn die Familie ins Ausland zieht
    • wenn der Zweck erfüllt wurde (Beispiel: Vaterschaft wurde festgestellt)
  • zuständig: örtliches Jugendamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden