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Die Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung beantragen

Nordrhein-Westfalen 99018094007000, 99018094007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018094007000, 99018094007000

Leistungsbezeichnung

Die Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Die Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Staatsprüfung Zahnmedizin (Synonym), Zahnärztliche Prüfung (Synonym), Zahnarzt (Synonym), Staatsprüfung (Synonym), Zahnmedizin Prüfung (Synonym), Staatliche Prüfung (Synonym), Zahnmedizin Studium Prüfung (Synonym), Zahnmedizin (Synonym), Zulassung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie einen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ablegen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle einen schriftlichen Antrag stellen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst,

  • ein mindestens fünfjähriges Studium der Zahnmedizin an einer Universität,
  • eine Ausbildung in erster Hilfe,
  • einen Pflegedienst von einem Monat,
  • eine Famulatur von vier Wochen und
  • die Zahnärztliche Prüfung, in drei Abschnitten abzulegen ist.

Der Nachweis über die bestandene Zahnärztliche Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt.

Um einen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abzulegen, müssen Sie die Zulassung zu dem jeweiligen Prüfungsabschnitt bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

Den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können Sie frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin ablegen.

Den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können Sie frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung ablegen.

Den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können Sie frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung ablegen.

Erforderliche Unterlagen

1. Dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen:

  • Identitätsnachweis
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
  • Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten. Diesen Nachweis können Sie innerhalb einer von der für Sie zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreichen, sofern Sie diesen dem Antrag noch nicht beifügen können
  • Die Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 5 zur ZApprO (Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen) oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 6 zur ZApprO über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 1 zur ZApprO vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen. Diesen Nachweis können Sie innerhalb einer von der für Sie zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreichen, sofern Sie diesen dem Antrag noch nicht beifügen können.
  • Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe, der bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein darf
  • Zeugnis über den Krankenpflegedienst

2. Dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen:

  • Identitätsnachweis
  • Das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten. Diesen Nachweis können Sie innerhalb einer von der für Sie zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreichen, sofern Sie diesen dem Antrag noch nicht beifügen können.
  • Die Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 5 zur ZApprO oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 7 zur ZApprO über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 2 zur ZApprO vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen. Diesen Nachweis können Sie innerhalb einer von der für Sie zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreichen, sofern Sie diesen dem Antrag noch nicht beifügen können.
  • das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung

3. Dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen:

  • Identitätsnachweis
  • Das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten. Diesen Nachweis können Sie innerhalb einer von der für Sie zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreichen, sofern Sie diesen dem Antrag noch nicht beifügen können.
  • Die Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 zur ZApprO oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 8 zur ZApprO über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 3 zur ZApprO vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen und die erfolgreiche Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen an den in Anlage 4 zur ZApprO genannten Fächern und Querschnittsbereichen. Diesen Nachweis können Sie innerhalb einer von der für Sie zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreichen, sofern Sie diesen dem Antrag noch nicht beifügen können.
  • der Nachweis nach dem Muster der Anlage 12 zur ZApprO über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels
  • Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
  • Zeugnis über die Famulatur

Voraussetzungen

Damit Sie zum jeweiligen Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem schriftlichen Antrag die benötigten Nachweise beifügen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der für Sie zuständigen Stelle ein.

Bearbeitungsdauer

Die Ladung für alle Prüfungstermine erfolgt spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin.

Frist

Der Antrag auf Zulassung muss der zuständigen Stelle bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zahnärztliche Prüfung Zulassung
  • Die Zahnärztliche Prüfung ist Teil der zahnärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen.
  • Der Nachweis über das Bestehen des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt
  • Die Prüfungszulassung zu einem Prüfungsabschnitt erfolgt auf schriftlichen Antrag.
  • Zuständig: Zuständig ist die jeweils nach Landesrecht zuständige Stelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden