Eingetragenes Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG löschen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Als ausbildende Stelle müssen Sie jeden Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufs in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen und bei vorzeitiger Beendigung löschen lassen.
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Nach Auflösung eines Ausbildungsvertrags müssen Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Löschung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Löschung und bestätigt anschließend die Löschung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Dokumente, die die Auflösung bestätigen:
- Auflösungsvertrag oder
- Kündigungsschreiben oder
- Ähnliches
Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.
Sie als ausbildende Stelle beantragen die Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Gegebenenfalls werden Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle aus folgenden Gründen kontaktiert:
- Rückfragen
- Nachforderungen von Unterlagen
- Behebung von Mängeln
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung oder einen Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Löschung
- Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
- Nach vorzeitiger Auflösung des Ausbildungsverhältnisses wird die Löschung des Eintrags durch die Ausbildungsstätte beantragt.
- Löschung wird durchgeführt, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder wenn die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung oder zum ersten Teil der Abschlussprüfung nicht vorliegt.
- Zuständige Stelle: Kammern
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.