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Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Nordrhein-Westfalen 99025004020000, 99025004020000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025004020000, 99025004020000

Leistungsbezeichnung

Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Speisewirtschaften (Synonym), Kneipen (Synonym), Gaststätten (Synonym), Gastronomie (Synonym), Veranstaltungen (Synonym), Schankwirtschaften (Synonym), Außengastronomie (Synonym), Musikaufführungen (Synonym), Restaurant (Synonym), Schaustellungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gaststätten (025)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft und Innovation -

Handlungsgrundlage

Teaser

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen.

Volltext

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

Erforderliche Unterlagen

Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

Voraussetzungen

Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

Kosten

Die Höhe der Kosten ist variabel von 20,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

  • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
  • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

Frist

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Sperrzeit Verlängerung
  • In einigen Ländern gibt es Regelungen zur Sperrzeit in der Gastronomie und für öffentliche Veranstaltungen, wie Volksfeste und Musikaufführungen.
  • Auf Antrag kann diese Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
  • In der Regel muss für die Antragsstellung ein öffentliches Bedürfnis begründet werden.
  • zuständig: Fachamt Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden