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Altersteilzeit

Nordrhein-Westfalen 99038009000000, 99038009000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99038009000000, 99038009000000

Leistungsbezeichnung

Altersteilzeit

Leistungsbezeichnung II

Altersteilzeit

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Altersteilzeit (Synonym), Teilzeitvereinbarung (Synonym), Arbeitgeberleistungen (Synonym), Blockmodell (Synonym), Altersteilzeitvereinbarung (Synonym), Aufstockungsleistung (Synonym), Teilzeit (Synonym), Aufstockungsbetrag (Synonym), Arbeitsentgelt (Synonym), Arbeitszeitreduzierung (Synonym), Regelarbeitsentgelt (Synonym), kontinuierliches Modell (Synonym), Altersteilzeitarbeit (Synonym), Teilzeitarbeit (Synonym), Rentenversicherungsbeitrag (Synonym), Arbeitszeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Entgeltersatzleistungen (038)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.07.2017

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Altersteilzeitgesetz (AtG) bietet Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte zu vermindern.

Ihr Arbeitgeber kann mit Ihnen auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung über Altersteilzeitarbeit abschließen. Der Arbeitgeber kann aber auch aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer entsprechenden kirchenrechtlichen Regelung verpflichtet sein, mit Ihnen eine Vereinbarung über Altersteilzeit abzuschließen.

Mit der Vereinbarung über Altersteilzeit wird:

  • die bisherige wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte vermindert (entweder im kontinuierlichen Modell mit durchgehender hälftiger Arbeitszeit oder als Blockmodell mit Vollarbeitsphase und Freizeitphase),
  • die versicherungspflichtige Beschäftigung fortgesetzt und
  • der Arbeitgeber verpflichtet, Aufstockungsleistungen zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen für Sie zu erbringen.

Der Arbeitgeber stockt das Ihnen regelmäßig zu zahlende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit (ohne Einmalzahlungen) um mindestens 20 Prozent auf und entrichtet für Sie zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Damit wird sichergestellt, dass Sie zu mindestens 90 Prozent des bisherigen Arbeitsentgelts rentenversichert sind. Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Altersteilzeitarbeit sind:

  • eine Vereinbarung über Arbeitsteilzeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, die sich mindestens bis zu dem Zeitpunkt erstrecken muss, ab dem Sie eine Altersrente beanspruchen können,
  • die Vollendung des 55. Lebensjahres,
  • die Verringerung der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit um die Hälfte und

Aufstockungszahlungen zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Das Altersteilzeitgesetz (AtG) bietet Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte zu vermindern.

Ansprechpunkt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Anschrift:

Rochusstraße 1

53123 Bonn

Kontaktmöglichkeiten:

E-Mail: info@bmas.bund.de

Telefonnr.: +49 228 99 527-0

Faxnr.: +49 228 99 527-2965

Online-Kontaktformular: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs

Servicezeiten:

Mo – Do 08:00 – 20:00 Uhr

Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnr.: +49 30 221 911 005 (Bürgertelefon)

E-Mail: info@bmas.bund.de

Online-Kontaktformular:

https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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