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Kindergeld beantragen

Nordrhein-Westfalen 99041008013000, 99041008013000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041008013000, 99041008013000

Leistungsbezeichnung

Kindergeld beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kindergeld beantragen

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Kindergeldzuschlag (Synonym), Kinderzuschlag (Synonym), Migration (Synonym), Asylbewerber (Synonym), Familienkasse (Synonym), Migranten (Synonym), Flüchtlinge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Familienförderung (041)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)
  • Vor der Geburt (1010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.01.2017

Fachlich freigegeben durch

Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

  • in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben

  • im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind

Wenn Sie  nicht in Deutschland wohnen und hier auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.

  • Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

  • in Deutschland wohnen und eine gültige Niederlassungserlaubnis oder bestimmte andere Aufenthaltstitel besitzen (für Details hinsichtlich der Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Familienkasse).

  • als Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz in Deutschland wohnen und/oder arbeiten. In grenzüberschreitenden Fällen bestimmt EU-Recht, welcher Staat für das Kindergeld zuständig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Familie über Wohnsitz oder Arbeitsplatz Bezug zu mehreren EU-Staaten hat.

  • rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind

Das Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Das ist die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen. Über die folgende Internetseite können sie Ihre örtliche Familienkasse ermitteln:

www.familienkasse.de

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen für den Antrag:

  • das Antragsformular,

  • die Geburtsurkunde oder schriftliche Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit Ihres Kindes,

  • die Bescheinigung über Schulbesuch/Studium/Berufsausbildung Ihres Kindes, wenn es älter als 18 Jahre ist,

  • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,

die Steueridentifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld erhalten soll.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer können Sie bei der zuständigen Familienkasse erfragen.

Frist

Rückwirkende Antragstellung bis zu vier Jahre möglich.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

  • in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben

  • im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind

Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

  • als Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz in Deutschland wohnen und/oder arbeiten. In grenzüberschreitenden Fällen bestimmt EU-Recht, welcher Staat für das Kindergeld zuständig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Familie über Wohnsitz oder Arbeitsplatz Bezug zu mehreren EU-Staaten hat.

  • als Staatsbürger eines anderen Staates eine gültige Niederlassungserlaubnis oder bestimmte andere Aufenthaltstitel besitzen (für Details hinsichtlich der Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Familienkasse).

  • rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Den Antrag auf Kindergeld bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises oder online

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