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Fischerprüfung Abnahme Ausnahmegenehmigung Prüfungsort

Nordrhein-Westfalen 99042003031001, 99042003031001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042003031001, 99042003031001

Leistungsbezeichnung

Fischerprüfung Abnahme Ausnahmegenehmigung Prüfungsort

Leistungsbezeichnung II

Eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Ort der Fischerprüfung zu ändern

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Prüfungsort (Synonym), Fischerprüfung (Synonym), Prüfung (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Fischereischein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

Verrichtungsdetail

Prüfungsort

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 3 Absatz 3 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)  

Teaser

Wenn Sie die Fischerprüfung aus zwingenden Gründen nicht bei der unteren Fischereibehörde in Ihrem Kreis oder kreisfreier Stadt ablegen können, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

Volltext

Sie müssen die Fischerprüfung grundsätzlich bei der unteren Fischereibehörde ablegen, in deren Bezirk Sie wohnen.

Wenn ein zwingender Grund vorliegt (zum Beispiel längere berufliche Abwesenheiten), können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bei einer anderen unteren Fischereibehörde die Prüfung ablegen. Diese Ausnahmegenehmigung können Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen, in deren Bezirk Sie wohnen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

15 EUR

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich.

Frist

Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich. Es wird empfohlen die Ausnahmegenehmigung frühzeitig zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden